Das Problem mit der Lücke

von Redaktion

Schechen muss bei Planung für neuen Naturkindergarten Anbindegebot einhalten

Schechen – Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gelände des neuen Naturkindergartens in Schechen muss noch eine kleine Hürde nehmen. Der Schechener Gemeinderat hat in seiner vergangenen Sitzung den Weg freigemacht, um das Vorhaben umsetzen zu können.

Auf der Tagesordnung stand die Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Rosenheimer Straße – Teil 2 Kita“ nach erster öffentlicher Auslegung. Das Gebiet an der Rosenheimer Straße, auf dem sich bisher der Sportplatz der Gemeinde befand, soll in drei Schritten bebaut werden: Ganz im Norden an der Rosenheimer Straße steht der Bebauungsplan bereits und der geplante Supermarkt befindet sich schon in der Bauphase.

Einwand
der Regierung

Ganz unten im Süden will die Gemeinde einen neuen Kindergarten bauen und ist gerade dabei, dafür einen Bebauungsplan aufzustellen. Was in der Mitte dazwischen passieren soll, ist noch nicht final entschieden – lediglich, dass dort ein Mix aus Gewerbe und Wohnen gewünscht ist.

Bei der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes für die Kita hat die höhere Landesplanungsbehörde der Regierung von Oberbayern nun genau das bemängelt. Schechens Bürgermeister Stefan Adam erklärte: „Das Anbindegebot besagt, dass man nicht einfach etwas in die Natur hinbauen darf. Es muss an die bestehende Siedlung angebunden sein.“ Durch diese Vorgabe aus dem bayerischen Landesentwicklungsprogramm soll eine Zersiedelung der Landschaft und eine ungegliederte Siedlungsstruktur vermieden werden. „Neue Siedlungsflächen sind möglichst in Anbindung an geeignete Siedlungseinheiten auszuweisen“, heißt es in dem Einwand der Behörde.

Adam bestätigt, dass man aktuell eine Lücke auf dem Gelände habe, weil der Bebauungsplan für den mittleren Teil noch ausstehe. „Mit Blick auf die beabsichtigte zeitnahe Bebauung des nördlichen Teils mit einem Vollsortimenter und der Erarbeitung eines städtebaulichen Konzepts für den gesamten Bereich der Sportflächen, der für den Bereich zwischen Vollsortimenter und Kindertagesstätte eine gemischte Bebauung beziehungsweise reine Wohnsiedlung vorsieht, ist jedoch die Entstehung eines Siedlungszusammenhangs absehbar“, so die Landesplanungsbehörde. Sofern für den Zwischenbereich eine hinreichend konkrete Planung vorliege und eine zeitnahe Bebauung absehbar sei, könne der geplante Standort als angebunden bewertet werden. „Also müssen wir die Aufstellung des entsprechenden Bebauungsplanes beschließen“, brachte der Bürgermeister es auf den Punkt.

Nachdem das Gremium den Bebauungsplan für den südlichen Teil „Kita“ einstimmig gebilligt hat und dieser nun in die zweite öffentliche Auslegung geht, stand als weiterer Tagesordnungspunkt dementsprechend der Bebauungsplan für den mittleren Teil auf dem Programm. Dieses Zwischenstück umfasst rund 7500 Quadratmeter. Außerdem soll die Fläche östlich der zukünftigen Erschließungsstraße in den Geltungsbereich mit aufgenommen werden.

Aufstellungsbeschluss

gefasst

„Eigentlich wollten wir das erst nächstes oder übernächstes Jahr angehen“, so Adam. Man habe das Gebiet in drei Teile geteilt, da für das Bauvorhaben „Supermarkt“ schon alles bereit war und damit zügig ablief. Die unteren Teile „in freier Natur“ dagegen haben einer etwas aufwendigeren Planung bedurft. Nun also der Startschuss auch für den Bebauungsplan in der Mitte: Das Gremium fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss, nachdem nun ein qualifizierter Bebauungsplan aufgestellt werden soll.

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