Grundsteuerhebesätze bleiben erst einmal

von Redaktion

Einstimmiger Beschluss im Eggstätter Gemeinderat – 1762 neue Bescheide

Eggstätt – Einhellig stimmte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung der neuen Hebesatzsatzung 2025 zu. Die Grundsteuern A und B werden weiterhin bei 310 v.H. und die Gewerbesteuer bei 320 v.H. bleiben.

Warum es trotz des Bayerischen Grundsteuergesetzes von 2021 bei den gültigen Sätzen bleiben soll, hatte Bürgermeister Christoph Kraus (FBE) den Ratsmitgliedern dezidiert erklärt. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte verfassungswidrig sei, hatte der Bundestag ein neues Bundesmodell für eine aufkommensneutrale Grundsteuer – gültig ab 1. Januar 2025 – beschlossen. In Bayern gilt dann, abweichend vom Bundesmodell, das Bayerische Grundsteuergesetz.

Gleichwohl werden alle Steuerpflichtigen neue Bescheide erhalten. Bisher sei, so Kraus, der Hebesatz der Grundsteuer A und B bei der Haushaltsberatung durch die Haushaltssatzung festgesetzt worden. Der Haushalt wird allerdings normalerweise später beschlossen, die erste Fälligkeit der Grundsteuer fällt jedoch schon auf den 15. Februar 2025.

Da die Erstellung und Versendung der 1762 Bescheide einige Zeit in Anspruch nimmt, sei es „notwendig, bereits jetzt eine gesonderte Hebesatzsatzung zu beschließen.“ Somit könne man 2025 rechtssichere Grundsteuerbescheide bekannt geben und zugleich künftig den Hebesatz – losgelöst vom Haushaltsbeschluss – ändern. Das Steueramt habe die Datensätze überprüft und teilweise erhebliche Abweichungen beim Grundvermögen festgestellt.

Kraus zufolge seien diese Abweichungen teils dem geänderten Recht, teils falsch ausgefüllten Erklärungen geschuldet. „Die Verwaltung, genauer das Steueramt, hat versucht, auffällige Fehler herauszufiltern.“ In diesen Fällen habe man die Steuerpflichtigen vorsorglich bereits informiert.

Wenn vom Finanzamt falsche Zahlen ermittelt werden, könne er Grundstücksbesitzer nur darauf hinweisen, dies mit dem Finanzamt zu klären. Aufgrund der großen Anzahl der durch das Finanzamt zu überprüfenden Objekte sei jedoch davon auszugehen, dass diese Änderungen nicht rechtzeitig vor Bekanntgabe und Fälligkeit der neuen Grundsteuerbescheide umgesetzt werden. Es sei zu erwarten, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden, was eine enorme Belastung für die Verwaltung und für das Steueramt bedeuten wird. Und was wiederum eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes erschwert.

Kraus merkte weiter an, dass mit dem Grundsteuergesetz für Grundstücke in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell anstelle der Einheitsbewertung umgesetzt wird. Der Bayerische Gemeindetag habe seine Positionen hinsichtlich der sogenannten Aufkommensneutralität verdeutlicht: „Die Gemeinden werden die Grundsteuerreform nicht zu strategischen Steuererhöhungen nutzen… Aber Hebesatzveränderungen werden unumgänglich sein.“ Die Verwaltung empfehle deshalb, den Hebesatz für die Grundsteuer A und B auf 310 v.H. anzupassen und zugleich den Hebesatz für die Gewerbesteuer mit 320 v.H. mitaufzunehmen.

Markus Löw (FBE) hakte nach: „Der alte Hebesatz ist der neue Hebesatz?“, was Bürgermeister Kraus bejahte. Gerhard Eder (ÜWG) lobte, dass man den Hebesteuersatz gleich belasse. Auch Helmut Hundhammer (CSU) nannte dieses Vorgehen „sehr fair“.

Kraus stellte in seinem Schlusswort fest: „Ehe der Hebesatz angehoben wird, will ich wissen, welche Belastung auf den Bürger zukommt.“ Dieser Meinung schlossen sich die Gemeinderäte an und stimmten geschlossen für die neue Hebesatzsatzung. Elisabeth Kirchner

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