Riedering – Geschäftsleiter Hannes Lang informierte den Riederinger Gemeinderat in dessen jüngster Sitzung, dass der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt Sommer von der Kanzlei HGRS die Klagebegründung für die Klage gegen die Baugenehmigung für einen Mobilfunkturm auf einem Flurstück in der Gemarkung Neukirchen am Simssee beim Verwaltungsgericht eingereicht habe.
Mit Bürgerinitiative
abgestimmt
Lang bedauerte, dass die Abstimmung mit der Gemeinde äußerst kurzfristig am gleichen Tag erfolgt sei. Aber man habe die Vertreter der Bürgerinitiative so schnell wie möglich informiert. Die von der Gemeinde vorgebrachten und mit der Bürgerinitiative abgestimmten Ergänzungen wurden noch in die Klagebegründung aufgenommen.
Lang fasste die Klageschrift kurz zusammen. So sei die Baugenehmigung nach Überzeugung der Gemeinde rechtswidrig erteilt und das gemeindliche Einvernehmen unrechtmäßig ersetzt worden. Laut Rechtsanwalt, so Lang weiter, gilt der Bauantrag als zurückgenommen, da die unter Fristsetzung geforderte Standortanalyse bis zum Zeitpunkt der Klage nicht beigebracht wurde. Bei der Rücknahme des zweiten Bauantrages habe der Antragsteller argumentiert, dass eine Standortanalyse nicht nötig sei. Ob das Vorhaben genehmigungsfähig sei, stellte der Rechtsanwalt ebenfalls infrage. Es fehlten Aussagen zu sogenannten „schonenden Alternativen“. Auch fehle ein ausreichender Nachweis über eine Untersuchung. Bei der Suchkreisanfrage seien zudem Teile des Innenbereichs betroffen. Dabei habe der Beklagte erklärt, auf den Außenbereich angewiesen zu sein. Auch hierzu fehle der Nachweis über Standort-Alternativen.
Landschaftsbild
als Argument
Als letztes Argument wird in der Klageschrift auf den Regionalplan Südostbayern verwiesen. So steht unter dem Kapitel „Begründung – Nachhaltige Entwicklung der fachlich raumbedeutsamen Strukturen ökologisch nachhaltige Entwicklung“: „Das Landschaftsbild des Alpenraums bildet zusammen mit seinem Vorfeld ein einmaliges, unverwechselbares Ensemble von hohem Reiz. Das gilt vor allem für den Chiemsee mit seinen Mooren und den Simssee. Von ihren umliegenden Höhen bietet sich ein einmaliges Panorama.“ Dies seien „Gebiete von hohem Rang“. Antennenträger von über 30 Metern sind hier ausgeschlossen. Man habe damit eine „belastbare und vernünftige Klagebegründung geliefert“, so Lang. Nun liegt der Ball beim Verwaltungsgericht München. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) ergänzte, dass es eine weitere private Klage gebe.