Ab Januar kürzere Öffnungszeiten

von Redaktion

Verwaltungsgemeinschaft Halfing muss in Höslwang und Schonstett abspecken

Halfing – Für die Verwaltungsgemeinschaft (VG) Halfing mit ihren drei Mitgliedsgemeinden Halfing, Höslwang und Schonstett bringt das neue Jahr Veränderungen. Ab 1. Januar haben die Rathäuser in Schonstett und Höslwang nur noch an 1,5 Tagen geöffnet, immer donnerstags und an einem zusätzlichen Vormittag. An allen anderen Tagen müssen die Bürger für Behördengänge künftig nach Halfing.

Mahnung der Rechtsaufsicht

Bisher sind die Außenstellen in Schonstett und Höslwang von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Donnerstag von 14 bis 18 Uhr mit einer Sekretärin besetzt. Mittwochs sind sie geschlossen. Künftig werden die Öffnungszeiten um acht Stunden pro Außenstelle gekürzt. Die ehrenamtlichen Bürgermeister werden auch in Zukunft bei Terminen vor Ort sein.

Nach Informationen von Halfings Bürgermeisterin Regina Braun, die zugleich Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft ist, gehen die reduzierten Öffnungszeiten auf rechtliche Vorgaben zurück. Die Kommunalaufsicht hatte wiederholt angemahnt, dass die Unterhaltung der Außenstellen insbesondere im Hinblick auf Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und eine effektive Aufgabenerfüllung „auf das absolut erforderliche Maß zu begrenzen“ sei. Schon im März hatte der „Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2014 bis 2021 und über die überörtliche Kassenprüfung der Verwaltungsgemeinschaft Halfing“ vor allem in Bezug auf die drohende Schließung der Außenstellen für hitzige Debatten gesorgt.

In der jüngsten Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft fasste VG-Vorsitzende Braun den aktuellen Stand so zusammen: Bei einem Treffen der drei Bürgermeister Anfang Oktober habe man sich von Peter Kitzeder, ehemaliger Dozent an der bayerischen Verwaltungsschule, beraten lassen und auf eine Öffnung von drei halben Tagen geeinigt.

Bei einem späteren Treffen der drei Gemeinderatsgremien sei es wieder um das Thema gegangen. Kitzeder habe auch dort die rechtlichen Grundlagen einer Verwaltungsgemeinschaft erläutert und auf den Prüfbericht der überörtlichen Rechnungsprüfung hingewiesen. Dieser attestiert unmissverständlich, dass das Betreiben von Außenstellen einer Verwaltungsgemeinschaft in der Form, wie sie im Falle von Halfing gehandhabt werde – also zwei Außenstellen und eine Hauptstelle mit gleichen Öffnungszeiten – nicht rechtmäßig ist.

Laut Kommunalaufsicht sei eine Öffnung an zwei halben Tagen pro Woche ausreichend. Doch so einfach gaben die „Kleinen“ im Verbund nicht auf: Beim VG-Treffen hätten mehrere Gemeinderatsmitglieder und Höslwangs Bürgermeister Johann Murner eine Öffnung an vier halben Tagen als notwendig erachtet. Trotzdem, so Regina Braun, musste eine Lösung gefunden werden, die von der Kommunalaufsicht akzeptiert wird. Zumal diese in einem Schreiben noch einmal auf die Gemeindeverwaltungsordnung verwiesen hatte. Braun zitierte aus dem Schreiben: „Zweck der Verwaltungsgemeinschaft ist …die Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitgliedsgemeinden, was nur durch die weitgehende Konzentration der Verwaltung an einer gemeinsamen Geschäftsstelle erreicht werden kann.“

Dennoch könnten „im Interesse einer bürgernahen Verwaltung“ und „entsprechend der örtlichen Bedürfnisse“ grundsätzlich auch Außenstellen unterhalten werden. Doch Höslwang und Schonstett sind vom Sitz der Verwaltungsgemeinschaft in Halfing nur wenige Kilometer entfernt. Deshalb, so die Kommunalaufsicht, sei eine Besetzung der Außenstellen an einem oder maximal zwei halben Tagen „absolut ausreichend“.

Welcher Kompromiss gefunden wurde

Der angedachte Kompromiss, die Außenstellen ab Januar 2025 an 1,5 Tagen zu öffnen, wird von der Rechtsaufsicht als „maximal möglicher Zeitrahmen“ nicht beanstandet. Als Vorsitzende der Verwaltungsgemeinschaft ist Bürgermeisterin Regina Braun für den reibungslosen Ablauf in der Verwaltung und die Einhaltung der Rechtsvorschriften verantwortlich. Deshalb wäre ein Beschluss der Gemeinschaftsversammlung eigentlich nicht erforderlich gewesen. Dennoch wurden alle um ihre Meinung gebeten und ein gemeinsamer Kompromiss gefunden. Das Ergebnis: Die Rathäuser in Schonstett und Höslwang sind künftig nur noch donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr geöffnet sowie an einem weiteren, individuell zu bestimmenden Tag von 8 bis 12 Uhr.

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