Neue alte Hebesätze beschlossen

von Redaktion

Höslwang – Durch die Neuregelung der Grundsteuer A und B müssen sämtliche Kommunen die Realsteuerhebesätze neu ansetzen. Die Verwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Halfing schlägt vor, der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages zu folgen. Dieser empfiehlt, diese vorerst unverändert zu lassen. Es sind Einsprüche von den Steuerpflichtigen zu erwarten. Erst nach diesen sollten tatsächlich Anpassungen durchgeführt werden. Das reale Steueraufkommen sei noch nicht sicher absehbar. Auch seien vom Finanzamt noch gar nicht alle Daten verfügbar. Ein kalkuliertes Mehraufkommen aus der Grundsteuer von etwa 50000 Euro im Jahr ist nicht gesichert. Mit einem Abstimmungsergebnis von zehn zu eins bleibt der Hebesatz von 300 bei der Grundsteuer A und B sowie 320 bei der Gewerbesteuer unverändert. stü

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