Kiefersfelden bleibt beiHebesätzen für Grundsteuer

von Redaktion

Noch liegen keine konkreten Zahlen vor

Kiefersfelden – Einstimmig votierten die Gemeinderäte in ihrer jüngsten Sitzung, die Hebesätze der Grundsteuer A und B für das Gemeindegebiet unverändert zu lassen. Allerdings machten sie sich zur Aufgabe, zum 1. Januar nächsten Jahres eine entsprechende Hebesatzung für die Grundsteuer zu erlassen.

Zum Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits vor geraumer Zeit entschieden, dass die bisherige Bemessungsgrundlage nicht verfassungskonform ist. Dazu hat das Land Bayern, abweichend vom Bundesmodell, den Städten, Gemeinden und Kommunen im Bayerischen Grundsteuergesetz eine gewisse Regelungskompetenz eingeräumt, die für alle Steuerpflichtigen im Freistaat neue Bescheide erfordert.

Bürgermeister Hajo Gruber (UW) führte dazu aus, „dass noch nicht alle Grundlagenbescheide vom Finanzamt verschickt worden sind. Erst bei Vorliegen aller Bescheide können wir dann entsprechend handeln. Allerdings sollten wir inflationsbereinigt zumindest auf die alte Erhebungssumme kommen.“ Die vom Statistischen Bundesamt errechnete Inflationsrate beträgt vom Jahr 2015 bis heute 23,4 Prozent, die darin zu berücksichtigen wäre.

Die Auswertung der neuen Hebesätze anhand dieser Berechnung ergibt für die Grenzkommune eine Steigerung auf 983000 Euro, eine Erhöhung gegenüber dem Jahr 2024 um rund 186000 Euro. Die Gemeinde rechnet aber bei diesem Neufeststellungsverfahren mit vielen Einsprüchen und Nachfragen.

Der Rathauschef, der bereits zuvor auch mit Nachbargemeinden diese Problematik diskutiert hatte, fasste abschließend kurz zusammen: „Wir bleiben bei dem jetzigen Hebesatz und wenn es tatsächlich notwendig werden sollte, können wir ja in den nächsten Jahren den Hebesatz entsprechend angleichen.“ hko

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