Ferienwohnungen statt Tenne

von Redaktion

Eggstätter Gemeinderat begrüßt Projekt mit touristischer Nutzung

Eggstätt – Quer durch alle Fraktionen wurde der Bauantrag einer Bauwerberin aus Oberulsham begrüßt: Dort sollen eine bestehende Tenne abgerissen werden und stattdessen sieben Ferienwohnungen mit Wellnessbereich entstehen. „Eine wertvolle Ergänzung zu unserem touristischen Angebot“, lobte Bürgermeister Christoph Kraus das Vorhaben. Kajetan Huber (FB) äußerte ebenfalls seinen Respekt. Helmut Hundhammer (CSU) befand den Entwurf „sehr gelungen und sehr hochwertig.“ Das Vorhaben passe zu Eggstätt: Man wolle hier keinen Massentourismus.

Voraussetzungen
für Befreiung erfüllt

Im Vorfeld hatte Bauamtsleiterin Regina Maier nähere Einzelheiten zu dem Vorhaben erläutert. Laut Baugesetzbuch könne in Ausnahmefällen die Neuerrichtung eines landwirtschaftlichen Gebäudes oder Gebäudeteiles mit einer Nutzungsänderung verbunden werden. „Dieser Ausnahmefall der Kombination von Umnutzung und Neuerrichtung darf dabei aber nur zugelassen werden, wenn das ursprüngliche Gebäude vom äußeren Erscheinungsbild auch zur Wahrung der Kulturlandschaft erhaltenswert ist.“ Auch die weiteren Vorgaben – etwa den räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle und dass die Umnutzung keinen neuen Baubedarf auslöst – sah man als gegeben an.

Um eine einheitliche Dachhöhe zu erreichen, brauche es eine Befreiung von der Gestaltungssatzung. Auch der verlängerte Dachüberstand über den Balkon hinweg – der umlaufende Balkon ist als Rettungsweg vorgesehen – bedürfe einer Befreiung. Erforderlich sei zudem die Vorlage einer Dienstbarkeit zur Sicherung der fluktuierenden Ferien-Nutzung. Die naturschutzrechtlichen Belange des Artenschutzes beim Abbruch der Tenne seien unbedingt zu beachten.

Nutzung nur als Ferienwohnungen

Bauamtsleiterin Maier befand die Planung als „sehr, sehr gelungen.“ Die vertikal angebrachte Verlattung erwecke den Anschein einer Tenne. Auf Nachfragen von Markus Löw (FBE) zu der über fünf Stück hinausgehenden Anzahl der Wohnungen erklärte Maier, dass es sich nicht um Wohnungen im Sinne des Baugesetzbuches handle, sondern die sieben Ferienwohnungen gewerbliche Einheiten seien. Um zu verhindern, dass die sieben Gewerbeeinheiten als klassische Wohnungen genutzt werden, sei deshalb die fluktuierende Nutzung mittels Dienstbarkeiten einzutragen, um die Gesetzeslage abzusichern.

Der abschließende Gemeinderatsbeschluss erfolgte einstimmig.

Weiterer Gemeinderatsbeschluss nur unter Vorbehalt

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