Nußdorf erhöht die Grundsteuer

von Redaktion

Hebesatz steigt von 300 auf 320 Prozent – Rückkehr zu früherer Regelung – Neues Gesetz tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft

Nußdorf – Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland das neue Grundsteuergesetz. Für die Bürger bedeutet dies, dass alle bisherigen Grundsteuerbescheide zum 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit verlieren. Zum Jahreswechsel werden die neuen Bescheide verschickt, die auf der Basis des überarbeiteten Berechnungsverfahrens erstellt wurden.

Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt künftig anhand der Messbetragsbescheide des Finanzamts. Die Gemeinde ermittelt den finalen Grundsteuerbetrag auf Grundlage dieser Daten. Die Neuberechnung könnte für einige Eigentümer niedrigere, für viele jedoch höhere Grundsteuerzahlungen zur Folge haben.

Der Gemeinderat Nußdorf hat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) von bisher 300 Prozent auf 320 Prozent anzuheben.

Dieser Schritt erfolgte vor dem Hintergrund steigender Ausgaben und rückläufiger Einnahmen. Seit 2008 lag der Hebesatz unverändert bei 300 Prozent, während die jährlichen Einnahmen aus der Grundsteuer bei rund 300000 Euro stagnierten. Die jetzige Anhebung soll dazu beitragen, die Gemeindefinanzen auch in Zukunft stabil zu halten.

Bereits zwischen 2004 und 2007 lag der Hebesatz bei 320 Prozent, bevor er 2008 gesenkt wurde. Die aktuelle Entscheidung knüpft somit an frühere Hebesatzniveaus an und soll Nußdorf auf wirtschaftlich solide Füße stellen. Grundstückseigentümer werden Anfang 2025 ihre neuen Bescheide erhalten.stv

Artikel 1 von 11