Raubling – Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung die neuen Hebesätze für die Grundsteuer einstimmig beschlossen. Der Satz beträgt 260 von Hundert für die Grundsteuer B und 350 von Hundert für die Grundsteuer A. Das Aufkommen aus der Grundsteuer entspricht dann der bisherigen Höhe und der üblichen Fortschreibung.
Die Gemeinde Raubling hält sich damit an die Empfehlung, die Grundsteuerreform aufkommensneutral umzusetzen. Das heißt, die Summe der Grundsteuerbeträge, die bei der Gemeinde eingehen, liegt auf gleicher Höhe der Vorjahre, auch wenn sich der Höhe der Steuer für die einzelnen Bürger ändert.
„Es gibt keine allgemeine Erhöhung“
„Eine allgemeine Erhöhung der Grundsteuer unter dem Deckmantel der Grundsteuerreform gibt es in Raubling nicht“, so Bürgermeister Olaf Kalsperger (CSU).
Kämmerer Stefan Gschwendtberger erläuterte die Thematik: Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Grundsteuerregelung in Kraft, die in Bayern auf einem wertunabhängigen Flächenmodell basiert. Auslöser war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das die bisherigen Grundlagen der Steuerberechnung für die Grundsteuer auf der Grundlage des Einheitswertes als verfassungswidrig eingestuft hat.
Bei der Grundsteuer-Festsetzung handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren, an dem zunächst die Finanzämter beteiligt sind: Sie ermitteln auf Basis der Grundsteuererklärungen der Eigentümer die neuen Berechnungsgrundlagen und stellen diesen Grundsteuer-Messbetrag den Städten und Gemeinden zur Verfügung. Aufgrund dessen können auch nur die Finanzämter Fragen und Änderungswünsche zur Berechnung der Grundsteuermessbeträge entgegennehmen.
In Raubling sind aktuell bereits rund 93 Prozent der neuen Messbeträge der Grundsteuerfälle für die Grundsteuer B und etwa 85 Prozent für die Grundsteuer A vom Finanzamt übermittelt und in das Steuerprogramm eingepflegt.
Aussagekräftige Zahlen liegen vor
Aufgrund dieser schon recht aussagekräftigen Zahlen konnten die Hebesätze entsprechend nach Maßgabe der sogenannten Aufkommensneutralität ermittelt und angepasst dem Gemeinderat vorgestellt werden.
„Es wird wohl Grundsteuerzahler geben, die künftig mehr zahlen müssen als bisher und andere, die weniger zahlen müssen. Das liegt aber am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und der darauf begründeten neuen Gesetzeslage. Die Gemeinde kann es bei dieser Thematik leider nicht allen recht machen“, gibt der Bürgermeister Kalsperger zu bedenken.