Neue Hebesteuersätze sind die alten

von Redaktion

Riedering belässt die Grundsteuer auf dem bisherigen Niveau

Riedering – Einstimmig beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung, die Hebesätze unverändert zu lassen. Schon eingangs hatte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWG) erklärt, dass die Gemeinde die in 2022 festgelegten Hebesätze neu festsetzen beziehungsweise bestätigen müsse. Kämmerer Wolfgang Eberle übernahm die weiteren Erläuterungen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 die bisherige Rechtslage der Bewertung von Grundstücken mit dem Einheitswert für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus 2019 wurde eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Die neuen Berechnungsgrundlagen für die gesetzliche Regelung, die am 1. Januar in Bayern in Kraft tritt, wurden nun weitgehend von den Finanzämtern ermittelt.

Zum 1. Januar 2023 hatte die Gemeinde die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf jeweils 330 v.H. sowie für die Gewerbesteuer auf 350 v.H. angehoben. Eberle machte darauf aufmerksam, dass es durch die Neueinstufung von landwirtschaftlichen Wohngebäuden in die Grundsteuer B zu Verschiebungen zwischen den beiden Steuerarten kommt. „Insofern muss man beide gemeinsam betrachten, um für die Gemeinde eine Aufkommensneutralität zu prüfen.“ In der Summe könne man bei gleichbleibenden Hebesätzen von einer Aufkommensneutralität sprechen, zumal noch einige Bescheide des Finanzamtes auf Schätzungen beruhen und noch nicht alle Grundstücke verbeschieden sind.

Aufkommensneutralität bedeute aber nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt, sondern dass es zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen kann. Nach dem Einreichen der Steuererklärungen habe das Finanzamt jedes Grundstück neu bewertet. Und dieser Messbetrag sei „verbindliche Basis für die Berechnung der Grundsteuer durch die Gemeinde. Insofern ist die von der Politik angeführte Aufkommensneutralität nie für die einzelnen Grundstücke, sondern immer für die Gesamtgemeinde zu verstehen.“

Eberle gab weiter bekannt, dass das Finanzamt mit Umschreibungen „massiv hinten dran“ sei, beispielsweise bei einem Eigentümerwechsel. Daher schlage die Verwaltung vor, die Hebesätze unverändert zu belassen. Auf diese Weise werden für den Grundstücksbesitzer die sich ergebenden Änderungen ersichtlich. Wenn vom Finanzamt falsche Zahlen ermittelt werden, müsse dies der Grundstücksbesitzer mit dem Finanzamt klären. Bürgermeister Vodermaier ergänzte, dass die Gemeinde die Bescheide samt einem Begleitschreiben mit weiterführenden Informationen verschicken werde. Er erwarte, dass rund zehn Prozent der Schätzungsbescheide den angesetzten Betrag negieren werden. Auch wenn die gemeindlichen Aufgaben immer mehr werden: „Wir sollten die Hebesteuersätze zumindest in 2025 erst mal gleich lassen.“ Dominikus Summerer (CSU) begrüßte ebenfalls ein solches Vorgehen.

Zum 1. Januar 2025 soll also die neue Satzung mit den neuen alten Sätzen gelten. Diesem Beschlussvorschlag folgte das Gremium ohne weitere Nachfragen mit 15:0. elk

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