Nutzung als Lager muss nachträglich genehmigt werden
Kreisbauamt bemängelt bei Kontrolle fehlende Genehmigung – Gemeinderat mit einstimmigem Beschluss
Riedering – Das Kreisbauamt hatte bei einer Baukontrolle im Juni dieses Jahres auf einem Grundstück Richtung Niedermoosen festgestellt, dass dort im ehemaligen Stall sowie an den Fassaden des Gebäudes Baumaterial und Werkzeug gelagert wird. Diese gewerbliche Nutzung des Gebäudes wurde allerdings ohn