Riedering – Das Kreisbauamt hatte bei einer Baukontrolle im Juni dieses Jahres auf einem Grundstück Richtung Niedermoosen festgestellt, dass dort im ehemaligen Stall sowie an den Fassaden des Gebäudes Baumaterial und Werkzeug gelagert wird. Diese gewerbliche Nutzung des Gebäudes wurde allerdings ohne die dafür nötige Baugenehmigung aufgenommen.
Um nun die Situation im Sinne des Baurechts zu bereinigen, forderte das Kreisbauamt „als mildestes Mittel“ einen Bauantrag des Eigentümers.
Birgit Gunvar Steinbacher, die Bauamtsleiterin der Gemeinde, führte weiter aus, dass nunmehr ein entsprechender Antrag auf Nutzungsänderung eingereicht worden sei. Das Vorhaben liege im Innenbereich, das Ortsbild werde nicht beeinträchtigt. Dementsprechend sei der Antrag auf Nutzungsänderung als zulässig anzusehen.
Georg Staber (FWGR) merkte an, dass das Gebäude doch schon seit etlichen Jahres so aussehe, wie es eben aussehe. Ihn störe lediglich, dass man nachträglich Änderungsanträge zu genehmigen habe. Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) verwies auf die Baukontrolle, bei der diese Unregelmäßigkeit aufgefallen sei. Da keine weiteren Nachfragen vonseiten der Gemeinderäte kamen, ließ Vodermaier über die Nutzungsänderung abstimmen. Das Gremium erteilte dem Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. elk