Schleuser muss trotz Geständnis in Haft

von Redaktion

Amtsgericht Rosenheim schickt Ägypter als „generalpräventives Zeichen“ ins Gefängnis – 23 Menschen über Grenze geschmuggelt

Kiefersfelden/Rosenheim – Aus der Justizvollzugsanstalt Traunstein wurde ein 34-jähriger Ägypter vorgeführt, der in Kiefersfelden festgenommen worden war. Mittels des mitgeführten und sichergestellten Smartphons ließ sich nachweisen, dass der Festgenommene alleine im April und Mai 2024 bei sechs Schleusungen an die 23 illegale Personen per Pkw nach Deutschland eingeschleust hatte. In einem Fall war er besonders hartnäckig. Zwei Syrer, die aus einem Flix-Bus an der Grenze bereits zurückgewiesen worden waren, hat der Angeklagte anschließend mit dem Auto aus Kufstein nach Deutschland verbracht.

2022 sei er nach Deutschland gekommen, sagte der Mann aus. Mit Schleusungen aus Wien nach Deutschland wollte er offenbar schnelles Geld verdienen. Mit einem Syrer sei er per Facebook in Kontakt gekommen und dieser habe ihn mit den Transport-Aufträgen versorgt. 

Der Beamte der Bundespolizei korrigierte als Zeuge die Angaben des Angeklagten. Ausweislich der Hintergrunddaten sei der Angeklagte bereits 2017 nach Deutschland gekommen. Dabei sei er unter einem Alias-Namen und mit gefälschtem Ausweis in Trier gemeldet gewesen und dort einer Arbeit nachgegangen. Nach den Aussagen des Ägypters war er in Kairo als Straßenkind aufgewachsen und habe niemals eine Schule besucht und Lesen und/oder Schreiben gelernt. 

Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert zog dessen Aussagen insgesamt in Zweifel: „Sie belügen uns hier ohne Unterlass. Wie konnten Sie per Facebook oder Whatsapp kommunizieren, wenn sie doch weder lesen noch schreiben können?“ Der Beamte erklärte, dass die Hintergrundbeschreibungen des Angeklagten wohl zutreffen könnten, aber kaum aufklärenden Wert hatten.

Im Schlussvortrag erklärte der Staatsanwalt, dass es sich zwar um einen geständigen Täter handle, dessen Angaben zu den Hintermännern jedoch kaum wirklichen Nutzen hatten. Bei dem Umfang an Straftaten müsse der Angeklagte froh sein, dass er vor dem Schöffengericht und nicht direkt am Landgericht angeklagt worden sei. Er beantragte eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten Gefängnis.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Josef Denk, wollte das Geständnis und die Informationen über die Hintermänner sehr viel stärker gewürdigt wissen. Darüber hinaus sei sein Mandant nicht vorbestraft und bereits seit fünf Monaten in Untersuchungshaft. 22 Monate Gefängnis mit einer Aussetzung dieser Strafe zur Bewährung hielt der Verteidiger für völlig ausreichend.

Das Gericht verwies darauf, dass gerade in Zeiten dieser Migrationsproblematik auch generalpräventive Zeichen gesetzt werden müssten. Deshalb sei eine abschreckende Wirkung vonnöten. Eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und sieben Monaten – so lautete das Urteil. Theo Auer

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