Bande betrügt Autohäuser und Banken

von Redaktion

Ein 45-jähriger Serbe wurde kürzlich vor dem Schöffengericht Rosenheim verurteilt. Zusammen mit anderen Mittätern soll hat er vor allem Banken und Autohäuser betrogen haben. Dabei entstanden beträchtliche Schäden. Was dem Angeklagten jetzt blüht.

Rosenheim – Das Schöffengericht Rosenheim hat einen Serben (45) wegen mehreren Fällen gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Betrugs in Mittäterschaft zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten und einem Wertersatz von 111000 Euro verurteilt.

Angeklagter geriet
2023 ins Visier

Die Litanei der Tatvorwürfe wegen der sich der 45-Jährige verantworten musste, war lang. Ende 2022 war der bereits mehrfach wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Geldfälschung vorgeahndete Mann wieder offensiv ins Betrugsgeschäft eingestiegen.

Mit einer Reihe von Mittätern hatte er es vor allem auf Banken und Autohäuser abgesehen. Bei einem Kontoeröffnungsbetrug wurde einer seiner Komplizen geschnappt. Damit geriet im Herbst 2023 auch der Angeklagte ins Visier der Polizei. Wie sich im Laufe der Ermittlungen herauskristallisierte, war der Serbe wohl einer der führenden Köpfe der Gruppe und für die Organisation der Betrügereien zuständig.

Dafür soll er selbst Lohn,- Kontoumsatz- und Meldebescheinigungen gefälscht sowie Ausweispapiere sämtlicher Ausprägung bei Berufskollegen besorgt haben. Auch hat er unter falschem Namen ein Konto eröffnet und den Dispokredit von 10000 Euro abgeräumt.

Laut Ermittlungsergebnis kam es mit mehreren Mittätern und verschiedenen Alias-Personalien im Tatzeitraum zu insgesamt neun Betrugsfällen und zwei Betrugsversuchen. In fünf Anklagepunkten haben Mittäter bei verschiedenen Autohäusern mit gefälschten Dokumenten insgesamt fünf Fahrzeuge im Gesamtwert von rund 150000 Euro ergaunert und zum Teil nach Rumänien verschoben. In zwei weiteren Fällen wurden die gefälschten Papiere von den Partnerbanken der Autohäuser erkannt. In vier Fällen wurden unter Vorspiegelung falscher Tatsachen Konten eröffnet und so Kredite erschwindelt oder Versicherungs- und Mobilfunkverträge mit Premium-Smartphones abgeschlossen.

Der Schaden war auch hier beträchtlich. Der Angeklagte kassierte für seine Bemühungen jeweils zwischen 150 und 350 Euro. Für die Organisation eines Kfz-Erwerbs soll er eine Entlohnung von 3300 Euro bekommen haben, ein TÜV-Stempel kostete 400 Euro. Laut polizeilichem Sachbearbeiter wurden bei einer Wohnungsdurchsuchung „haufenweise“ gefälschte Meldebescheinigungen, Kontoübersichten, Lohnnachweise, Kreditkarten und als gestohlen gemeldete Ausweise gefunden. An der Eingangstür waren mehrere Alias-Namen angebracht, damit die Post auch zugestellt wurde.

Vollumfängliches
Geständnis

Der Angeklagte, der seit April in Untersuchungshaft sitzt und unter gesundheitlichen Problemen leidet, räumte die Tatvorwürfe umfassend ein, machte aber keine weiteren Angaben.

Für Staatsanwältin Stock war der Angeklagte die zentrale Figur der Betrugsserie. Unter offener Bewährung habe er über einen langen Zeitraum mit erheblicher krimineller Energie einen hohen Schaden angerichtet. Die Anklagevertreterin forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten, die anteilige Einziehung von Wertersatz in Höhe von 110837 Euro plus 2700 Euro Bargeld, das aufgefunden worden sei.

Verteidiger Dr. Markus Frank wies auf das vollumfängliche Geständnis hin, das eine aufwendige Beweisaufnahme mit weiteren Terminen und Ermittlungen erspart hätte. Ohnehin sei es fraglich, ob die Zeugen vor Gericht erschienen wären. Er plädierte, auch im Hinblick auf die gesundheitliche Situation und die damit verbundenen erschwerten Haftbedingungen für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als zwei Jahren und neun Monaten.

Das Schöffengericht blieb im Strafmaß knapp über dem Antrag des Verteidigers. Der Angeklagte habe viele Tatbeiträge, aber auch ein werthaltiges Geständnis geliefert. Zu berücksichtigen seien die gesundheitlichen Probleme, die drohende Abschiebung und die bereits verbüßte Untersuchungshaft, hieß es in der Urteilsbegründung von Richterin Hubert.

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