Großkaro passt Wassergebühren an

von Redaktion

Gemeinderat beschließt Mischkalkulation aus Verbrauchs- und Grundgebührerhöhung

Großkarolinenfeld – Eine sichtlich schwierige Entscheidung stand in der vergangenen Sitzung des Großkarolinenfelder Gemeinderates auf der Tagesordnung: die Anpassung der Wassergebühren. Sie war notwendig, da die eingenommen Gebühren in den vergangenen Jahren jeweils die auftretenden Kosten nicht decken konnten.

Wie die Gemeindeverwaltung mitteilte, habe man im Jahr 2020 eine Unterdeckung von rund 96000 Euro verzeichnet, in den Jahren 2021 und 2022 waren es bereits rund 129000 Euro und in 2023 hatte man sogar knapp 167000 Euro Verlust. Die Verbrauchsgebühr beträgt aktuell 0,96 Euro pro Kubikmeter.

Anpassung zu
Januar 2025 ist nötig

„Ich weise darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet ist, im Bereich Wasser den Aufwand über Gebühren zu decken“, betonte Bürgermeister Bernd Fessler (Parteifrei). Man dürfe das Wasser nicht willkürlich günstiger machen, da das rechtswidrig wäre. Der Kalkulationszeitrum beträgt vier Jahre, sodass nun zum Januar 2025 eine Gebührenanpassung nötig sei.

Kämmerer Philipp Stangl machte klar: „Aufgrund steigender Kosten und bisheriger Verluste können wir die aktuellen Gebühren leider nicht halten.“ Die Unterdeckungen der vergangenen Jahre müssen in den zukünftigen Kalkulationszeitrum einberechnet werden, um Gebührenschwankungen zu vermeiden.

In der Sitzung der Fraktionsvorsitzendenden ist das Thema vorberaten worden. Drei Varianten haben sich dabei herauskristallisiert. „So wahnsinnig viele Möglichkeiten haben wir nicht“, erklärte Bürgermeister Fessler. Letztendlich könne man nur mit der Verbrauchs- und der Grundgebühr „jonglieren“.

Variante eins wäre eine Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 1,99 Euro pro Kubikmeter bei gleichbleibenden Grundgebühren. Variante zwei setzt sich zusammen aus einer Anhebung der Verbrauchsgebühr auf 1,81 Euro pro Kubikmeter und eine Anpassung der Grundgebühr von 31,80 Euro auf 60 Euro pro Jahr für den kleinsten Anschluss von 2,5 cbm/h Nenndurchfluss. Laut Kämmerer Stangl werde dieser Anschluss von der großen Mehrheit genutzt. Variante drei setzt sich zusammen aus einer Erhöhung der Verbrauchsgebühr auf 1,61 Euro pro Kubikmeter und eine Anhebung der Grundgebühr auf 90 Euro pro Jahr.

Variante eins fand grundsätzlich keinen Anklang im Gremium. Bei den Varianten zwei und drei dagegen würden die Mehrkosten auf die Allgemeinheit verteilt und nicht nur auf die Mehrverbraucher. Bürgermeister Fessler plädierte für Variante zwei. Denn man müsse die Infrastruktur schließlich für alle vorhalten, auch für diejenigen, die wenig Wasser nutzen.

Josef Baumann (FW-GBV) meinte: „Wir sind für Variante drei, weil nicht die größeren Verbraucher die Infrastruktur für die kleineren mitbezahlen sollen.“ Monika Stöcklhuber (Bündnis 90/Die Grünen) hielt dagegen: „Variante zwei regt dagegen dazu an, nicht mit dem Wasser rumzupritscheln.“ Wenn die Verbrauchsgebühren höher seien, spare man beim Wassersparen auch mehr Geld. Johann Kosek (PLW) sah das ähnlich: „Bei Variante zwei werden auch die kleinen Verbraucher sozial behandelt.“ Michael Höhensteiger (FW-GBV) gab zu bedenken, dass höhere Verbrauchsgebühren bei größeren Verbrauchern aber viel deutlicher zu Buche schlagen. Leonhard Krichbaumer (CSU) ergänzte, dass die Kühe eines Bauern nicht einfach aufhören könnten zu trinken.

Zwölf zu vier
für Variante zwei

Variante zwei bekam schließlich eine Mehrheit: Mit zwölf zu vier Stimmen einigte sich das Gremium, die Verbrauchsgebühr auf 1,81 Euro pro Kubikmeter anzuheben. Die Grundgebühren werden folgendermaßen angepasst: Bis 2,5 Kubikmeter pro Stunde Nenndurchfluss auf 60 Euro pro Jahr, bis sechs Kubikmeter pro Stunde auf 90 Euro, bis zehn Kubikmeter pro Stunde auf 120 Euro und über zehn Kubikmeter pro Stunde auf 195 Euro.

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