Söchtenau – Der Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau für ein bestehendes Wohnhaus in Dingbuch war Gegenstand der jüngsten Gemeinderatssitzung in Söchtenau. Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich. Die Regelungen hierzu besagen, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle gestattet ist. Insbesondere ist gefordert, dass das vorhandene Gebäude zulässigerweise errichtet ist und gewisse Missstände oder Mängel aufweist. Auch muss das vorhandene Gebäude seit längerer Zeit vom Eigentümer genutzt werden und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass das neu errichtete Wohnhaus ebenfalls vom Eigentümer oder seiner Familie genutzt wird. Diese Voraussetzungen sind nach Ansicht des Gremiums allesamt gegeben. Da sowohl die erforderlichen Stellplätze vorhanden sind und auch die Erschließung gesichert ist, erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben. pb