Frasdorf – Falsche Bemessungsbescheide, viele Klagen und doch eine Satzung. Die Gemeinde Frasdorf hat ihre Grundsteuerhebesätze verabschiedet, sonst hätte sie 430000 Euro eingebüßt. Wie tief die Frasdorfer Hausbesitzer und Mieter 2025 in die Tasche greifen müssen.
Wer muss ab 2025 mehr und wer weniger Grundsteuer als bisher zahlen? Diese Frage ist noch immer nicht abschließend beantwortet. Fakt ist nur eines: Die Grundsteuerreform bringt seit geraumer Zeit unheimlich viel Durcheinander – in die privaten Haushalte und in die Gemeindeverwaltungen. 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung von Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. 2019 wurde mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eine gesetzliche Neuregelung geschaffen. Bis zum 30. April 2023 mussten Hausbesitzer und Grundeigentümer ihre Grundsteuererklärung abgeben. 2024 trudelten die Messbescheide vom Finanzamt ein. „Wir erhalten zweimal wöchentlich aktualisierte Listen, die eingearbeitet werden müssen“, macht Frasdorfs Bürgermeister Daniel Mair den enormen Verwaltungsaufwand für die Gemeinde deutlich.
Und noch immer gibt es keine endgültigen, belastbaren Daten, denn viele Bescheide sind offenbar falsch. Allein in der Gemeinde Frasdorf haben 15 Prozent (180) der Besitzer von 1227 Objekten Widerspruch eingelegt. „Es gibt viele fehlerhafte Grundsteuermessbescheide, viele Widersprüche und viele Klagen“, sagt Bürgermeister Mair. „Wir haben keine verlässlichen Daten, müssen für 2025 also mehr oder weniger in die Glaskugel schauen.“
Noch immer keine
verlässlichen Daten
Dreimal war das Thema nun schon im Gemeinderat. Dreimal wurde die Glaskugel befragt. Nach der im Dezember noch immer nicht ganz „amtlichen“ Statistik, „ist bei Bürgern unserer Gemeinde in 515 Fällen die Grundsteuer B gesunken und in 712 Fällen gestiegen“, erklärt der Bürgermeister. Dabei haben sich die Kosten für etwa 161 Frasdorfer um mehr als 100 Euro pro Jahr verteuert. Bei 56 Objekten liegen die Mehrkosten zwischen 75 und 100 Euro. Es gibt aber auch 26 Hausbesitzer, die über 100 Euro weniger als bisher zahlen. Ein öffentliches Gebäude als Beispiel: Die Grundsteuer B für das alte Schulhaus in Umrathshausen lag bisher bei 27 Euro und steigt ab 1. Januar auf 142 Euro.
Hausbesitzer, die Mietwohnungen haben, bleiben auf den Kosten aber nicht sitzen. Sie können die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Dabei wird die Wohnfläche als Verteilerschlüssel angewandt.
Die Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einer Gemeinde. Für alle anderen Grundstücke gilt die Grundsteuer B. Da die Grundsteuer A für agrarische und forstliche Flächen, die Grundsteuer B hingegen für bebaute Grundstücke gilt, fällt diese in aller Regel höher aus als die Grundsteuer A. In Frasdorf wurden nach dem neuen Gesetz 119 Objekte aus der preiswerteren Grundsteuer A in die teurere B überführt. „Die Wohnhäuser von landwirtschaftlichen Betrieben wurden neu in die Grundsteuer B eingeordnet“, erklärt Mair.
Die Grundsteuer zählt neben Gewerbe- und anteiliger Einkommenssteuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden. Eine Erhebung der Grundsteuer basierend auf dem alten Recht war für 2025 verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Also musste die Gemeinde trotz der schlechten Datenlage eine „Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze“ verabschieden. Dabei war es auch wichtig, sich an der Empfehlung des Bayerischen Landesamtes für Steuern zu orientieren, wonach die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor.
Drei Hebesätze
„durchgespielt“
Also hat Frasdorf theoretische Rechenmodelle aufgestellt. Mit dem bisherigen Hebesatz von 310 Prozent für die Grundsteuer A und B sowie mit Hebesätzen von 280 beziehungsweise 250 Prozent. „Bei 250 Prozent hätten wir in etwa die gleichen Einnahmen erzielt wie 2024, bei 280 ein wenig mehr“, erklärt Mair die theoretische Rechnung. Der Bürgermeister hatte sich dafür ausgesprochen, den geltenden Hebesatz von 310 beizubehalten, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen. Doch der Gemeinderat lehnte diesen Vorschlag mit einem Patt-Entscheid von 8:8 ab. Mit der Gegenstimme des Bürgermeisters zu 15 Befürwortern wurde der Hebesatz für die Grundsteuer A und B für 2025 auf 280 Prozent festgelegt. Damit kann die Gemeinde Frasdorf voraussichtlich mit Einnahmen von 430000 Euro aus der Grundsteuer rechnen. Mit dem bisherigen Hebesatz von 310 Prozent hatte sie 475000 Euro eingenommen. Sie büßt also etwa 45000 Euro ein. „Das heißt aber auch, dass wir zusätzliche 45000 Euro aus dem laufenden Haushalt aufbringen müssen, um den Haushaltsausgleich zu schaffen“, erklärt der Bürgermeister.
Haushalt ist nur
schwer auszugleichen
Schon jetzt sei abzusehen, dass es der Gemeinde nicht gelingen werde, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen, blickt Mair sorgenvoll ins kommende Jahr. „Wir haben im Moment noch ein Defizit von mehr als 100000 Euro“, informiert er und hat Sorge, dass der Haushalt nicht genehmigungsfähig wird. Dann bleibe nichts anderes übrig, als freiwillige Leistungen zu streichen, um die Pflichtaufgaben zu finanzieren.
Doch bei welchen freiwilligen Leistungen soll der Rotstift angesetzt werden? Bei „Rosi“? Bislang wollte die Gemeinde Frasdorf trotz der Mehrkosten von fast 99000 Euro am Rufbus „Rosi“ festhalten, für den schon wieder Nachforderungen von 3400 Euro für das zweite Beförderungsjahr bei der Gemeinde eingegangen sind. Oder aber das Freibad, dessen Unterhaltung die Gemeinde bisher jährlich etwa 19000 Euro kostete? Wie teuer die neue „Badestelle Kaltenbrunn“ mit Investitionen für Technik, Unterhaltungskosten und möglichem Personaleinsatz in Zukunft werden könnte, wird gerade in einem Gutachten ermittelt, dessen Ergebnisse im Januar vorliegen sollen.