Nußdorf – Der Winter steht vor der Tür, und mit ihm die Herausforderungen, die Schnee und Eis für Straßen und Gehwege mit sich bringen. Pünktlich zum kalendarischen Winteranfang am 21. Dezember, der dieses Jahr auf einen Samstag fiel, rüstet sich die Gemeinde Nußdorf mit einer aktualisierten Verordnung, um die Sicherheit auf öffentlichen Wegen zu gewährleisten. Anwohner werden dabei in die Pflicht genommen, ihren Beitrag zu einer sauberen und sicheren Umgebung zu leisten.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung hat der Gemeinderat von Nußdorf deshalb die neue Verordnung zur Straßenreinigung und Gehwegsicherung im Winter einstimmig beschlossen.
Die Regelungen zielen darauf ab, die Sauberkeit und Sicherheit im Ortsgebiet auch mithilfe der Bürger zu gewährleisten im Wissen darauf, dass der gemeindliche Winterdienst nicht alles zu jeder Zeit abdecken kann.
In geschlossener Ortslage sind die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten verpflichtet, angrenzende Straßenflächen bis zur Straßenmitte zu reinigen.
Dazu gehören das Kehren der Fahrbahn nach Bedarf, das Entfernen von Laub und Unrat von Grünstreifen sowie das Freimachen von Kanaleinläufen nach Unwettern. Die bisher samstägliche Kehrpflicht und das Sprengen von Schotterfahrbahnen bei Trockenheit sind Vergangenheit.
Im Winter muss wie zuvor ein Gehstreifen von 1,50 Metern Breite von Schnee und Eis durch Vorder- und Hinterlieger befreit werden. Das Streuen mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Splitt ist dabei Pflicht. Tausalz darf nur an gefährlichen Stellen, etwa Treppen oder steilen Wegen, verwendet werden. Diese Maßnahmen müssen an Werktagen ab 7 Uhr und an Feiertagen ab 8 Uhr bis 20 Uhr gewährleistet sein.
Die Verordnung stützt sich auf das Bayerische Straßen- und Wegegesetz. „Wir wollen die Lebensqualität und Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger im bewährten Rahmen weiterhin gewährleisten“, erklärte Nußdorfs Erste Bürgermeisterin Susanne Grandauer (CSU/FWG)
Die neue Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung ab sofort nach der Bekanntmachung in Kraft und kann im Internet unter www.nussdorf.de abgerufen werden.stv