Nach Diebestour in Raubling stehen Ukrainer vor Gericht

von Redaktion

Verteidiger erklärt, warum am Ende der Steuerzahler die Zeche zahlt

Raubling – Nach ihrer Diebestour in Supermärkten in Rosenheim und Raubling mussten sich jetzt zwei Ukrainer vor Gericht verantworten. Doch die Zeche zahlt am Ende der deutsche Steuerzahler. Wegen Bandendiebstahls standen jetzt zwei Ukrainer vor Gericht. Zu Beginn der Verhandlung allerdings stellte Richterin Isabella Hubert fest, dass es sich bei den ursprünglich drei Tätern zwar um Mitglieder einer Familie handelte, diese jedoch nicht nachweisbar gemeinsam agiert hatten. Daher wurde aus dem Bandendiebstahl einfacher Diebstahl, für den sich zumindest zwei der drei Täter verantworten mussten.

An die Front
statt vor Gericht

Während Bruder (23) und Schwester (36) in einem Supermarkt in Raubling auf Diebestour waren, wurde der Ehemann der 36-jährigen Angeklagten in einem Discounter in Rosenheim beim Klauen beobachtet. Hier hatte er etliche Flaschen Wodka mitgehen lassen. Nur das Geschwisterpaar erschien vor Gericht. Der angeklagte Ehemann, so hieß es, sei einberufen worden. Dabei hatte er angenommen, dass er vom Kriegseinsatz verschont bleiben würde, da das Ehepaar eine körperbehinderte Tochter habe. Dem war jedoch nicht so. Er wurde nicht freigestellt, sondern eingezogen. Anstatt vors Gericht musste er an die Front. Das Verfahren gegen ihn wurde daher vorläufig eingestellt.

Dem Schöffengericht lagen Videos des Diebstahls in Raubling vor. So konnten sie dem Geschwisterpaar beim Diebstahl zusehen. Sie verstauten ihr Diebesgut geschickt in einem blauen Rucksack und versteckten diesen dann im Kofferraum ihres Autos. Aufgrund des routinierten Vorgehens äußerte die Richterin den Verdacht, dass das Duo das wohl nicht zum ersten Male tat. Sie waren zwar geständig, beteuerten aber, es sei ihr erstes Mal gewesen.

Gericht verhängt
Geldstrafen

Beide wurden zu Geldstrafen verurteilt: Der Bruder muss 300 Euro zahlen. Seine Schwester, die bereits zum zweiten Mal aufgefallen war, wurde zu 750 Euro verurteilt. Die Strafen dürfen sie in Raten bezahlen.

Wobei einer der Anwälte der Angeklagten anmerkte, dass diese Strafen letztlich wohl der deutsche Steuerzahler übernehmen werde. Denn die beiden Ukrainer, die in Raubling und Babensham untergekommen sind, beziehen Bürgergeld, von dem sie nun vermutlich auch diese Strafen abstottern müssen.Theo Auer

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