Rosenheim/Chiemgau – Drei Neuzugänge gibt es auf der Liste der Baudenkmäler in der Region: ein Mühlenanwesen in Prutting aus dem 19. Jahrhundert, eine Villa in der Traunsteiner Josefstraße sowie ein ehemaliges Bauernhaus in Siegsdorf.
Prutting: Untermüllergütl, Mühltal 1. Das ehemalige Mühlenanwesen mit Wohnhaus stammt aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Bauliche Besonderheiten sind der zweigeschossige Schopfwalmdachbau mit Quergiebeln, der Kniestock und die Putzgliederung. Die Mühle wurde um 1900 zu einem Landhaus im barockisierenden Heimatstil umgebaut. Auch das benachbarte Turbinenhaus von 1897 steht jetzt unter Denkmalschutz.
Siegsdorf: Bei dem ehemaligen Bauernhaus an der Lindenstraße handelt es sich um einen Einfirsthof mit zweigeschossigem Flachsatteldachbau und Kniestock. Bemerkenswert sind die umlaufende Laube und Lüftlmalerei von 1897.
Traunstein: Die Villa an der Josefstraße ist ein Wohnhaus mit eingeschossigem Mansarddach mit Schopf, Gauben und traufseitigem Windfang. Erbaut wurde sie im Jahr 1912.
In Bayern gibt es inzwischen über 110000 Bau- und Kunstdenkmäler. Was ein Baudenkmal ist, regelt das Bayerische Denkmalschutzgesetz – nämlich wenn der Erhalt „wegen der geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt“. Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege prüft den Einzellfall. „Neuaufnahmen kommen ganz unterschiedlich zusammen“, so Maria Ebbinghaus vom Landesamt gegenüber den OVB-Heimatzeitungen. Die Hinweise können von Eigentümern, Heimatpflegern, Einzelpersonen oder der Kommunalpolitik kommen. „Die Denkmalliste ist stets offen für Ergänzungen“, so Ebbinghaus
Kommt ein Gebäude hinzu, kann die jeweilige Kommune noch fachliche Korrekturen oder Einwände vorbringen. Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Allerdings muss der Eigentümer eine Erlaubnis beim jeweiligen Landratsamt beantragen. Diese wiederum halten vor einer Entscheidung in der Regel zuvor Rücksprache mit dem Landesamt für Denkmalpflege. Für die Eigentümer gibt es verschiedenste Finanzierungshilfen, um Baudenkmäler zu erhalten.