Diskussionen um Hebesätze

von Redaktion

Kritik von Obinger Bürgern an Grundsteuerreform – Vorlage weiterer Daten

Obing – Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 1. Januar 2025 greift. Viele Gemeinden passen deshalb derzeit ihre Hebesätze an. So auch Obing.

Bürgermeister Josef Huber (Freie Wähler) erläuterte den Gemeinderäten und den zahlreichen Zuhörern in der jüngsten Sitzung ausführlich und umfassend die langjährige steuerliche Entwicklung der Gemeinde Obing, die kommunalen und staatlichen Zuweisungen von Obing. Er gab auch einen Ausblick auf künftige Aufgaben und anstehende Pflichtabgaben, die zu erwarten sind. Er betonte zudem, dass nach dem Versand der endgültigen Grundsteuerbescheide zahlreiche Änderungsanträge eingehen werden. Diese Änderungen könnten die aktuellen Zahlen nochmals stark beeinflussen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung alternativer Hebesätze derzeit nicht genau möglich sei. Aus diesem Grund empfahl er, die bisherigen Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B beim jeweils bisherigen Satz von 350 zu belassen, erst Anfang 2024 war dieser von 320 auf 350 angehoben worden. Eine Absenkung würde bei größeren Korrekturen durch das Finanzamt Traunstein das Risiko bergen, dass das Grundsteueraufkommen sinke. Nach Vorlage weiterer Datensätze und möglicher Korrekturen sei eine weitere Anpassung jederzeit möglich.

Mit Zustimmung des Gemeinderates wurde von Bürgermeister Huber den Zuhörern, die sich wegen dieses Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal drängten, das Wort erteilt. Ludwig Mörner sprach sich gegen die Beibehaltung der aktuellen Hebesätze aus, da ihm schon die Notwendigkeit der vorherigen Erhöhung, auch im Hinblick auf frühere schwierige finanzielle Situationen der Gemeinde Obing, nicht ersichtlich sei. Erhöhungen würden nicht nur die Grundstückseigentümer, sondern auch Mieter betreffen.

Simon Weinmeier verwies auf Presseberichte benachbarter Gemeinden, deren Entscheidungen und die Auswirkungen der Grundsteuerreform auf sein Grundvermögen und die daraus resultierende erhebliche Steuerbelastung.

Sebastian Zehetmaier wies auf die besondere Situation des Golfplatzes, die Auswirkungen künftiger steuerlicher Belastungen und die gemeindliche Pflicht auf Behandlung von steuerlichen Härtefällen hin, und Andrea Kaltner gab zu bedenken, dass gerade Eigentümer mit großem Grundvermögen durch die Grundsteuerreform erheblich mehr belastet werden. Die diesjährige Erhöhung habe zu einem erheblichen Mehraufwand aufseiten der hiesigen Verwaltung geführt. Hierbei bestünden Zweifel an der Angemessenheit.

Daraufhin entwickelte sich im Gemeinderat Obing eine angeregte Diskussion über die Notwendigkeit für den Erlass der Hebesatzanpassung, ob der Zeitpunkt der letzten Hebesatzanpassung im Nachhinein als günstig zu betrachten sei und wie sich die Belastungen für Bürger beziehungsweise Grundstückseigentümer aufgrund der gesetzlichen Neuregelung auswirken werden.

Mit einem Abstimmungsergebnis von zwölf zu drei sprachen sich die Räte für eine Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze aus, mit Wirkung zum 1. Januar 2025 werden die Steuersätze für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 350 und die Grundsteuer B (für Grundstücke) ebenfalls mit 350 festgesetzt.

Die Verwaltung soll zudem bis spätestens zur Jahresmitte 2025 neue Steuerzahlen vorlegen, damit sich der Gemeinderat Obing ein Bild über die tatsächliche Steuerlage nach neuem Recht verschaffen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen, beispielsweise die Überprüfung der Hebesätze, beraten und beschließen kann. Gemeinderat Peter Wurmannstätter (Freie Wähler) legte zudem Wert darauf, dass sich sein ablehnendes Abstimmungsverhalten lediglich gegen die Hebesätze wandte, nicht aber die Frage der generellen Notwendigkeit einer separaten Hebesatz-Satzung. emk

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