Revision im Fall Hanna wankt
Nun spricht der Bundesgerichtshof: Sebastian T. und seine Verteidiger Harald Baumgärtl, Dr. Markus Frank und Regina Rick hatten Revision eingelegt. Fotos dpa/Weiser
Die Revision im Mordfall Hanna W. befindet sich endgültig auf der letzten Etappe, denn der Generalbundesanwalt hat gesprochen. Die Revision sei teilweise unbegründet, teilweise unzulässig. Das ist eine Weichenstellung, aber noch keine endgültige Entscheidung.
Aschau – Ist das die Vorentscheidung in der Revision im Mordfall Hanna W.? Der Generalbundesanwalt hat geprüft und gewogen – und die Revision der Verteidiger von Sebastian T. für zu leicht befunden. Die Revision sei teilweise unbegründet, teilweise unzulässig. So urteilt der Generalbundesanwalt.
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