Bad Endorf zieht die Steuerschraube an

von Redaktion

Was in der Marktgemeinde 2025 teurer geworden ist – Auch Wassergebühren steigen

Bad Endorf – Stagnierende Steuereinnahmen, sinkende Schlüsselzuweisungen und steigende Ausgaben – unter anderem für Kreisumlage und Personal – sorgen in Bad Endorf auch in diesem Jahr für eine angespannte Haushaltslage. Gegensteuern kann die Gemeinde nur, indem sie ihre Einnahmequellen ausschöpft. Und das sind vor allem Steuern und Gebühren. Und so hat sich mit dem neuen Jahr einiges verteuert.

Einkommenssteuer
bringt das Meiste

Die höchsten Steuereinnahmen der Marktgemeinde kommen aus der anteiligen Einkommensteuer ihrer Bürger. Sie belaufen sich auf circa 5,3 Millionen Euro pro Jahr. Zweiter großer Einnahmeposten ist die Gewerbesteuer mit vier Millionen Euro pro Jahr. Der Hebesatz liegt derzeit bei 350 Prozent.

Auch die Grundsteuer gehört zu den wichtigen Einnahmequellen der Gemeinde, und an neuen Hebesätzen für die Grundsteuer A und B führte diesmal kein Weg vorbei. 2018 stellte das Bundesverfassungsgericht fest, dass die bisherige Bewertung von Grundstücken verfassungswidrig ist. Die Gemeinden sind an die Messbescheide, die die Finanzämter im vergangenen Jahr verschickt haben, gebunden und mussten auf deren Grundlage die Hebesätze zum 1. Januar 2025 neu festlegen.

Die Grundsteuer A gilt für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft einer Gemeinde. Für  alle anderen Grundstücke gilt die Grundsteuer B. Da die Grundsteuer A für agrarische und forstliche Flächen, die Grundsteuer B hingegen für bebaute Grundstücke gilt, fällt letztere in aller Regel höher aus als die Grundsteuer A. In Bad Endorf wurden die Hebesätze bisher in der Haushaltssatzung festgelegt. Aus zeitlichen Gründen wurde diesmal darauf verzichtet und stattdessen eine Hebesatzsatzung erlassen.

Der Marktgemeinderat hat in zwei öffentlichen Dezember-Sitzungen über die Steuererhebung beraten. Bisher lagen die Hebesätze der Grundsteuer A und B bei jeweils 375 Prozent. Die Haushaltseinnahmen beliefen sich im Jahr 2024 auf 61500 Euro (Grundsteuer A) und 1,26 Millionen Euro (Grundsteuer B).

Grundsteuer A
wurde gesenkt

Die Verwaltung hatte vorgeschlagen, die bestehenden Hebesätze beizubehalten, da noch mit zahlreichen Korrekturen der Grundlagenbescheide zu rechnen sei. Nach vorläufigen Schätzungen hätte die Gemeinde mit Mehreinnahmen von etwa 45000 Euro rechnen können.

Nach der Empfehlung des Bayerischen Landesamtes für Steuern sollten die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein als zuvor. Eine moderate Mehreinnahme wäre aus Sicht der Verwaltung aber mit der „Aufkommensneutralität“ und dem Kommunalabgabegesetz vereinbar gewesen.

Trotzdem entschied sich der Marktgemeinderat einstimmig dafür, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 350 Prozent zu senken und den Hebesatz für die Grundsteuer B bei 375 Prozent zu belassen. Die neuen Hebesätze sind zum 1. Januar 2025 in Kraft getreten. In der Summe beider Steuereinnahmen rechnet die Marktgemeinde mit ähnlichen Steuereinnahmen wie 2024. „Wenn wir an Steuerschrauben drehen, wollen wir das verantwortungsbewusst machen“, erklärt Bürgermeister Alois Loferer und kündigt an: „Wir werden die Entwicklung der Einnahmen beobachten und wenn erforderlich die Hebesätze korrigieren.“

800 Euro für einen
Kampfhund pro Jahr

Die Hundesteuer spült pro Jahr etwa 25000 Euro in den Haushalt. Die Satzung wurde ebenfalls zum 1. Januar neu erlassen. Unverändert blieb die Steuer für den ersten Hund (ab einem Alter von fünf Monaten) von 62 Euro pro Jahr. Jeder weitere Hund kostet nach wie vor 116 Euro. Neu ist die Steuer für Kampfhunde, die bei 800 Euro pro Jahr und Tier liegt. Nach Informationen der Verwaltung orientiert sich dieser Steuersatz an den umliegenden Gemeinden. Steuerfrei sind Rettungs- und Blindenhunde, Diensthunde von Behörden und Hilfsorganisationen sowie Hütehunde.

Schon im Rahmen der 2024er-Haushaltsberatungen wurde auch die Anhebung der Zweitwohnungssteuer auf 20 Prozent ab dem 1. Januar 2025 diskutiert. Der Marktgemeinderat stimmte dem Vorschlag zu. Damit steigen die Haushaltseinnahmen von 84000 Euro im Jahr 2024 künftig voraussichtlich auf 128000 Euro.

In Bad Endorf gibt es etwa 180 Zweitwohnungen. Deren Besitzer müssen auch einen jährlichen pauschalen Kurbeitrag von 80 Euro pro Person ab dem vollendeten 16. Lebensjahr sowie 40 Euro für Kinder und Jugendliche vom siebten bis zum vollendeten 16. Lebensjahr entrichten. Pro Jahr verzeichnet die Gemeinde dadurch Einnahmen von etwa 9000 Euro.

Die neue Satzung für die Erhebung der Kurbeiträge trat ebenfalls zum 1. Januar in Kraft. Demnach bezahlen Besucher, die sich zu Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, pro Aufenthaltstag für die erste und zweite Person jetzt zwei Euro statt bisher 1,50 Euro und für jede weitere Person einen Euro pro Tag. Bei Familien wird für die vierte Person und jede weitere Person kein Kurbeitrag berechnet. Die Einnahmen aus dem Kurbeitrag liegen pro Jahr bei circa 200000 Euro.

Auch selbstständig Tätige, denen durch den Fremdenverkehr wirtschaftliche Vorteile erwachsen, müssen einen jährlichen Fremdenverkehrsbeitrag entrichten. Dieser wird entsprechend der Umsätze veranlagt und für die Fremdenverkehrsförderung verwendet. Wie dem Haushaltsplan der Gemeinde zu entnehmen ist, schwanken die Einnahmen zwischen 80000 und 100000 Euro pro Jahr.

Keine Steuer, dafür eine Gebühr zahlen etwa 1000 Einwohner aus Thalkirchen, Antwort, Hemhof und Mauerkirchen, die an der gemeindlichen Trinkwasserversorgung hängen. Zum 1. Januar wurde die „Wasserbeitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung“ angepasst, da der Kalkulationszeitraum für die Wassergebühren zum 31. Dezember ausgelaufen war.

Gemeinde erhöht
Trinkwassergebühren

„In die neue Kalkulation für die kommenden vier Jahre flossen geplante Reparaturkosten von etwa 50000 Euro pro Jahr sowie Investitionen für den Ringschluss bei Hemhof (200000 Euro) und eine neue Übergabestation (100000 Euro) ein“, informiert Bürgermeister Loferer. Die Verbrauchsgebühr im gemeindlichen Versorgungsbereich ist mit dem 1. Januar um 78 Cent pro 1000 Liter Wasser von 1,46 Euro auf 2,24 Euro pro Kubikmeter gestiegen. Der durchschnittliche Wasserverbrauch in einem Vier-Personen-Haushalt liegt pro Jahr bei rund 180 Kubikmetern. Die verbrauchsabhängige jährliche Mehrbelastung einer vierköpfigen Bad Endorfer Familie liegt also bei etwa 140 Euro. Zudem wurde die Zählergrundgebühr abhängig vom Jahresverbrauch erhöht.

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