Rosenheim – Mitte April des vergangenen Jahres gab es eine böse Überraschung für ein Paar aus Riedering: Ihre 12000 Euro teuren Fahrräder wurden gestohlen. Nachdem sie den Fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht hatten, machten sie sich parallel selbst im Netz auf die Suche – und wurden tatsächlich fündig. Ihre Fahrräder wurden auf einer rumänischen Kleinanzeigen-Website zum Verkauf angeboten.
Opfer recherchieren selber im Netz
Die beiden Riederinger gaben die Informationen sofort an die Polizei weiter. Ihre Fahrräder haben sie allerdings immer noch nicht zurückerhalten. „Wir haben wirklich alle Hebel in Bewegung gesetzt und trotzdem scheint da nichts voranzugehen“, schildert Carola W. „Wir sind fassungslos und fühlen uns machtlos. Trotz all unserer Bemühungen, unser Eigentum wieder zurückzubekommen, scheinen diejenigen, die damit jetzt Geld machen, nicht belangt zu werden.“
Die fragliche Kleinanzeige ist auf der Website „olx.ro“ eingestellt. Diese gehört zur OLX-Gruppe aus den Niederlanden, die wiederum Teil der international agierenden „Prosus“-Gruppe ist. Deren Pressestelle gibt sich auf Anfrage zunächst kooperationswillig. Man werde der Sache nachgehen, verspricht man. Doch statt konkreter Aussagen gibt es nur Vertröstungen, eine wirkliche Stellungnahme bleibt aus.
Das, was mit den Rädern aus Riedering passiert ist, ist ganz offensichtlich kein Einzelfall. Es handelt sich offenbar um eine beliebte Masche, teure Räder nach Rumänien zu bringen und dort die Hehlerware ganz offen im Internet zu verkaufen.
Auf Nachfrage bestätigt Dr. Rainer Vietze, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass in dieser Sache gegen unbekannt ermittelt wird. Seine Behörde habe bereits im August in Rumänien ein justizielles Rechtshilfeersuchen gestellt. „Vor Kurzem hat das rumänische Justizministerium nach unserer Sachstandsanfrage den Eingang des Rechtshilfeersuchens bestätigt und mitgeteilt, dass es dieses an die zuständige Behörde in Rumänien weitergeleitet hat“, teilt Vietze mit: „Wir werden nun eine weitere Sachstandsanfrage im Rechtshilfeweg veranlassen, um das Verfahren zu beschleunigen.“
Aber ist es überhaupt sinnvoll, selbst aktiv nach Diebesgut im Internet zu suchen? „Ja, das kann hilfreich sein“, sagt Dominik Röber, Fachberater der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim, auf Nachfrage. Es sei vor allem bei Dingen sinnvoll, die sich zweifelsfrei identifizieren lassen, zum Beispiel anhand einer Individualnummer wie einer Rahmennummer am Fahrrad, einzigartigen Macken, einer nahezu einmaligen Konfiguration oder markanten Aufklebern. Kurz: Wenn sich anhand von Zahlen, Daten, Fakten oder Abbildungen zweifelsfrei das Eigentum belegen lässt. „Normalerweise kennt niemand sein Eigentum so genau, wie der rechtmäßige Eigentümer“, so Röber.
Nur Ergänzung
zur Anzeige
Die eigene Recherche im Internet könne aber eine Anzeige bei der Polizei nur ergänzen, so Röber. „Bevor Sie sich in die Onlinerecherche vertiefen, sollten Sie ohne Zeitverzug eine Strafanzeige bei der Polizeidienststelle erstattet haben. Falls Sie nun einen fundierten Ermittlungsansatz durch Ihre Onlinerecherchen herausgefunden haben, reichen Sie diesen bitte dem Sachbearbeiter bei der Polizei unter Nennung Ihres Aktenzeichens nach. Die Strafverfolgungsbehörde kann dem Hinweis dann nachgehen und gegebenenfalls auch ein Rechtshilfeersuchen an ausländische Behörden stellen.“
Das Riederinger Paar hat es also genau richtig gemacht. Geholfen hat dies bislang allerdings noch nicht.