Einbeziehungssatzung für Pfaffing geht in die nächste Runde

von Redaktion

Gemeinderat Amerang gibt grünes Licht – Einwände bereits in der ersten Auslegungsphase behandelt

Amerang – Die Einbeziehungssatzung ist alles andere als ein Selbstläufer. Die geplante bauliche Erweiterung im Ortsteil Pfaffing beschäftigt den Rat nun schon seit geraumer Zeit.

Vor Jahren wurde im Bereich einiger Flurnummern, die damals im Außenbereich lagen, ein mögliches Bauinteresse bekundet. 2017 wurde der Bereich vom Landratsamt jedoch dem Innenbereich zugeordnet. Um nun an den angrenzenden Flächen Baurecht zu schaffen, brauchte es eine Einbeziehungssatzung. Um den Satzungsentwurf wird seither gerungen. Nach einigen Anpassungen befasste sich der Gemeinderat nun erneut mit den eingegangenen Stellungnahmen aus dem vorangegangenen Beteiligungsverfahren. Vor Eintritt in die Beratung wurden Bürgermeister Konrad Linner und Gemeinderätin Annemarie Linner wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Zweite Bürgermeister Werner Fröwis (CSU) erläuterte, dass nur von der Bauleitplanung im Landratsamt Rosenheim eine planungsrelevante Stellungnahme eingegangen sei, die Handlungsbedarf erfordere. Das Landratsamt Rosenheim habe darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sei, den Geltungsbereich geringfügig zu erweitern, um somit den westlichen Bereich der Bebaubarkeit festzulegen. Laut dem Zweiten Bürgermeister vertritt die Gemeinde die Auffassung, dass durch die Aufstellung der Satzung in der vorliegenden Fassung die Außenbereichsflächen der angeführten Grundstücke künftig ohnehin als Innenbereich zu bewerten sind und somit Baurechte entstehen. Zur Klarstellung wird der Forderung des Landratsamts entsprochen und der Geltungsbereich, wie vorgeschlagen, erweitert. Da die Flächen bereits in der Eingriffsermittlung berücksichtigt wurden, ergeben sich daraus keine grundlegenden Änderungen für das Ausgleichskonzept. Die geforderten Maßnahmen werden bereits von den bisherigen Antragstellern erfüllt.

Mit der planungsrechtlichen Änderung wird eine erneute, jedoch verkürzte Auslegung erforderlich. Die Stellungnahmen zweier Nachbarn bedurften keiner erneuten Abwägung, da keine neuen Sachverhalte dargestellt wurden. Die Einwände wurden bereits in der ersten Auslegungsphase behandelt. Sie monierten in erster Linie, dass mit der Satzung ein Individualbauvorhaben, mit weitreichenden Eingriffen in den Außenbereich, umgesetzt werden solle. Der Gemeinderat gab einstimmig grünes Licht für die Einbeziehungssatzung Pfaffing Süd. ca

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