Eggstätt – Über ein Bauvorhaben im Ortsteil Meisham beriet der Eggstätter Gemeinderat. Ein Bauwerber will die Anzahl an Wohneinheiten in seinem Gebäude von zwei auf vier aufstocken. Bauamtsleiterin Regina Maier dröselte den Sachverhalt für das im Mischgebiet liegende Vorhaben auf. Da das Gebäude mit zwei Wohneinheiten und Büronutzung als Gewerbeeinheit genehmigt ist, braucht es dafür eine Nutzungsänderung. Und da eine Befreiung nach Paragraf 31 Absatz 2 des Baugesetzbuches betreffend der „Art der Nutzung“ als Grundzug der Planung ausscheidet, brauche es eine Bebauungsplanänderung. Maier sagte, dass dies angesichts des Wohnraummangels „plausibel“ sei.
Auf Nachfragen von Katharina Weinberger (Grüne) nach der Art der Wohnraumnutzung in der Nachbarschaft des Antragstellers erklärte Maier: „Ich bin nicht die Baukontrolle.“ Dem Bauwerber gehe es um eine korrekte, legale Abwicklung seines Vorhabens, und es gehe bei dem Antrag auch nur um dieses eine Grundstück.
Auf Nachfragen von Stefan Meier (FBE) und Gerhard Eder (ÜWG) wiederholte Maier, dass es ausschließlich um dieses eine Grundstück in Alt-Meisham, also im östlichen Teil, gehe. Dieses werde – sollte ein Beschluss zustandekommen – als reines Wohngebäude im Mischgebiet gelten.
Markus Löw (FBE) hakte bei den Kosten des Verfahrens nach. Diese müsse der Antragsteller tragen, erklärte Maier. Katharina Weinberger regte an, in einem städtebaulichen Vertrag festzulegen, dass die neuen Wohneinheiten ausschließlich reiner Erstwohnsitz sein sollen. Man werde dies in den Beschlussvorschlag aufnehmen, beschied Bürgermeister Christoph Kraus.
Da keine weiteren Nachfragen kamen, stellte Kraus den Beschlussvorschlag vor: „Die Aufstellung zur Änderungssatzung zum Bebauungsplan ist zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Planungsbüro für Bauleitplanung mit der Ausarbeitung des Entwurfes der Änderungssatzung zu beauftragen. Die Kosten des Verfahrens sind dem Bauwerber in Rechnung zu stellen. In einem städtebaulichen Vertrag soll festgelegt werden, dass die Wohneinheiten nur Erstwohnsitze sind.“ Das Gremium stimmte ohne Gegenstimmen zu. elk