Amerang – Bürgermeister Konrad Linner (GLA) informierte im Gemeinderat darüber, dass der Antrag der GWG Wasserburg auf Tektur zum Neubau von vier Reihenhäusern, einer Gewerbeeinheit und einer Wohneinheit sowie der Neubau eines Nebengebäudes und zwölf oberirdischer Stellplätze und der Nutzungsänderung einer Gewerbeeinheit in eine Wohneinheit und Änderung des Dachüberstandes des Nebengebäudes eines Anwesens in der „Kirchensurer Straße verwaltungsintern behandelt wurde. Ebenso der Antrag auf Tektur zur Denkmalsanierung der alten Posthalterei mit Ausbau und Erweiterung mit geringfügigen Änderungen. Verwaltungsintern behandelt wurde auch der Antrag der Firma Auer GmbH auf Tektur zur Nutzungsänderung und Umnutzung von Parkplätzen in Lagerfläche und Werkstatt und die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Lagerplatzes am Anwesen „Am Kroit 9“ durch die MHB Immobilien.
Von der Unteren Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Rosenheim wurde die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung durch Abbruch eines Teilgebäudes und Wiedererrichtung eines Wohngebäudes mit vier Wohneinheiten in gleicher Kubatur am Anwesen „Asham 9“ genehmigt.
Der Gemeinderat beriet in seiner jüngsten Sitzung über den Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch eines bestehenden Einfamilienhauses mit Garage und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zehn Wohneinheiten sowie 16 offenen Stellplätzen und einem Müll-Haus an der Obinger Straße. Das einvernehmliche Einverständnis wurde erteilt. Die Planung des Vorhabens wurde durch den Gemeinderat bereits in verschiedenen Sitzungen im Hinblick auf die Wirkungen auf die nähere Umgebung thematisiert. Laut Bürgermeister Konrad Linner handelt es sich um den nicht beplanten Innenbereich. Hier gelte das Einfügegebot. Dazu habe es bereits einige Abstimmungsgespräche mit der Antragstellerin und dem Planfertiger gegeben. Matthias Schmid (GLA) betonte, dass es sich um eine erhebliche bauliche Veränderung handle. Vorher habe hier ein Einfamilienhaus gestanden. Aus seiner Sicht handle es sich beim aktuellen Planentwurf um eine Kompromisslösung. Die in Aussicht gestellten Mietwohnungen rechtfertigten die dichte Bebauung. Dennoch regte er an, die Dachüberstände abzuändern, so dass sie über den Balkon hinausgehen. Einstimmig wurde dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Liegeboxenlaufstalles an einen bestehenden Rinderstall am Anwesen „Gröben 1“ zugestimmt. Der Viehbestand soll mit der Erweiterung der Grundfläche auf etwa 16,85 Meter mal 12,18 Meter nicht aufgestockt werden. Die Antragstellerin möchte damit eine Auflockerung der Platzverhältnisse für die Tiere schaffen.
Dem Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer landwirtschaftlichen Halle in der Hochfeldstraße in Evenhausen wurde einstimmig zugestimmt. Der Antragsteller möchte angrenzend an die bestehende Hofstelle eine landwirtschaftliche Halle mit einer Grundfläche von rund 27 mal 16 Meter errichten. Die Halle soll als Maschinen- und Bergehalle genutzt werden sowie als landwirtschaftliche Werkstatt für den Betrieb.
Dem Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung des Balkons auf der Südseite mit einer Außentreppe und Geländer am Anwesen „Frabertshamer Straße 5“ wurde einstimmig zugestimmt. Der Antragsteller möchte mit der Erweiterung des Balkons auf 2,80 mal 1,50 Meter an der Südseite die bestehenden beiden Luftwärmepumpen überdecken.ca