Eine teure Kopfnuss
Neun Vorstrafen hatte der Angeklagte, der sich wegen Körperverletzung verantworten musste. Fotos dpa
43-Jähriger streckt in betrunkenem Zustand Jugendlichen in Bad Endorf nieder
Bad Endorf – Wegen Körperverletzung musste sich nun ein 43-Jähriger aus Bad Endorf vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Er soll in der Nacht auf den 8. August 2024 einen Jugendlichen unvermittelt einen Kopfstoß ins Gesicht verpasst haben.
Wie der Angeklagte aus Bad Endorf vor Gericht erklärt