Einheimischenbauland nur in Erbpacht

von Redaktion

Bauland in der Region ist heiß begehrt und inzwischen für viele unbezahlbar – vor allem in einer der teuersten Gemeinden im Landkreis: Stephanskirchen. Damit Einheimische sich den Traum vom Eigenheim trotzdem erfüllen können, hat die Gemeinde einen Weg gefunden. So sieht er aus.

Stephanskirchen – Bereits einmal ist der Stephanskirchener Gemeinderat diesen Weg gegangen und auch bei diesem Grundstück wollen sie ihn wieder beschreiten: Die Vergabe des Einheimischenbaugrunds soll wieder im Erbbaurecht erfolgen. Angeboten werden auf dem Areal im Ulmenweg vier Grundstücke für Doppelhaushälften. Die Grundstücke sind zwischen 254 und 285 Quadratmetern groß.

Grundstücke bleiben
bei Gemeinde

Zum ersten Mal hat die Gemeinde Erbpachtgrundstücke Ende 2023 im Fuchsbichlweg angeboten. Und war damit einer der Vorreitergemeinden im Landkreis, die diesen Schritt gegangen sind. Allerdings stößt das Konzept bei vielen Bauwilligen auf Skepsis: Denn das Grundstück bleibt im Besitz der Gemeinde.

Das Haus auf dem Erbpachtgrundstück gehört den Bauherren. Sie dürfen es an ihre Partner und/oder Kinder weitergeben – auch wenn diese die Kriterien für das Einheimischen-Modell nicht erfüllen sollten. Oder die Besitzer können das Haus in Absprache mit der Gemeinde an andere Berechtigte verkaufen. Nur auf dem freien Immobilienmarkt, da können sie es nicht anbieten.  Wie die Gemeinde Stephanskirchen im Dezember 2023 beschlossen hat, werden die gemeindlichen Grundstücke für 75 Jahre an die Bauanwärter verpachtet. Und dann? Kann die Gemeinde das Haus kaufen oder den Erbpachtvertrag verlängern.

Ganz einig, ob man die Grundstücke wieder im Erbbaurecht anbieten soll, waren sich die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung nicht. Einzelne Stimmen sprachen sich auch für den Verkauf der Grundstücke aus. Zweiter Bürgermeister Robert Zehetmaier betonte aber: „Dann müssten wir die Grundstücke für 840 Euro pro Quadratmeter anbieten.“ Ein Preis, der mit dem Ursprungsgedanken des Einheimischenmodells nicht vereinbar ist. Günther Juraschek argumentierte, die Gemeinde schränke sich mit einer dauerhaften Festlegung, dass alle Grundstücke nur noch nach Erbbaurecht anzubieten sind, zu sehr ein. „Wir sollten je nach Baugebiet unterscheiden und entscheiden, ob wir verkaufen oder verpachten.“

Friedrich Kreutz (AfD) meldete sich zu Wort: „Ich bin auch kein Freund von Erbpacht. Aber wir müssen schauen, was gut für die Gemeinde ist.“ Daher fände er es wichtig, dass die Grundstücke nach 75 Jahren wieder zurück an die Gemeinde gehen. Auch Jana Miller (Grüne) sprach sich deutlich für das Erbbaurecht aus: „Das ist ein Konzept der Zukunft. Auch bei Wohnungen.“

So soll es nun auch am Ulmenweg umgesetzt werden. Die Gemeinde Stephanskirchen hat sich entschlossen, den Erbbauzins auf 1,24 Prozent vom Bodenrichtwert für die Vergabe im Rahmen von Bauland für Einheimische herabzusetzen. Üblich sind im Schnitt drei Prozent. Aktuell liegt der Bodenrichtwert gemäß dem Gutachterausschuss für diesen Bereich von Schloßberg bei 1050 Euro pro Quadratmeter. Der jährliche Erbbauzins für Grundstück Nr. 3 und Grundstück Nr. 4 liegt damit derzeit bei knapp 15 Euro pro Quadratmeter und Jahr. Bei einer Fläche von 285 Quadratmetern sind das 4240 Euro beziehungsweise bei 254 Quadratmetern 3780 Euro.

Abschlag wegen
Hochspannungsleitung

Bei den Grundstücken Nr. 1 und Nr. 2 sieht es etwas anders aus. Da für diese Grundstücke noch Erschließungsbeiträge für die Verlängerung des Erlenwegs fällig werden und wegen der Hochspannungsleitung, die sich darüber befindet, wird ein Abschlag von zehn Prozent vom Verkehrswert gemacht. Damit beläuft sich der Erbbauzins auf etwas über 13 Euro pro Quadratmeter und Jahr – bei 260 Quadratmetern also 3480 Euro und bei 255 Quadratmetern 3414 Euro. Hinzukommen die Kosten für die Herstellung der Wasserleitung und Kanal sowie einmalig 8000 Euro Verwaltungskostenpauschale.

Wer bereits auf der Liste steht, wird von der Gemeinde angeschrieben. Wer sich bewerben möchte, kann bis zum 30. April 2025 die Unterlagen abgeben. Die Vergabe wird dann nach dem in den gemeindlichen Richtlinien festgelegten Punktesystem vom Gemeinderat beschlossen.

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