Kein grünes Licht für Masthähnchenstall

von Redaktion

Geruchsgutachten gefordert – Auch Anbau an Blockheizkraftwerk zurückgestellt

Pittenhart – Der Gemeinderat von Pittenhart hat vorerst den Bauanträgen für zwei geplante Bauvorhaben keine Zustimmung erteilt. Dies betrifft sowohl den Neubau eines Bio-Masthähnchenstalls in Fachendorf als auch den Anbau eines Schubbodengebäudes an ein Blockheizkraftwerk in Oberbrunn.

Der Antragsteller plant in Fachendorf den Bau eines Bio-Masthähnchenstalls auf dem Grundstück Fl. Nr. 743 mit den Maßen 85 mal 23,40 Meter und einer Wandhöhe von vier Metern. Der Stall soll 14400 Bio-Masthähnchen beherbergen. Auf der Westseite sind drei Futtermittelsilos mit einer Höhe von etwa sieben Metern vorgesehen. Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist grundsätzlich zulässig, wenn keine öffentlichen Belange entgegenstehen und es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Eine landwirtschaftliche Privilegierung liegt vor.

Geruchsgutachten
gefordert

Grundsätzlich ist das Vorhaben aus Sicht der Verwaltung vorstellbar. Im Vorfeld fand eine Besprechung mit den Fachbehörden des Landratsamtes statt. Bei dem Termin stellte sich heraus, dass ein Geruchsgutachten bezüglich der Waldrandnähe und der westlich davon liegenden laufenden Bauleitplanung erforderlich ist.

Auch das Gremiumsmitglied Englbert Buchner (FW) sieht es als wichtig an, dass die Gutachten eingeholt werden. Gerade das Geruchsgutachten sei ein Kernthema, so Buchner und verwies nicht nur auf die angrenzende Schreinerei, sondern auch die Bewohner des Dorfes. Die Expansion des Landwirtschaftsbetriebes solle aber in keiner Weise eingeschränkt werden, zumal es sich um eine privilegierte Baumaßnahme handele. Buchner sah es positiv, dass sich die Gemeinde bei diesem komplexen Thema im Vorfeld Fachberatung im Landratsamt eingeholt hat.

Es bleibe, die Ergebnisse des Gutachtens abzuwarten, meinte Bürgermeister Josef Reithmeier (CSU). Eventuell könne man mit entsprechenden Lüftungsanlagen einer Geruchsbelästigung entgegenwirken. Wichtig sei, so Reithmeier weiter, dass eine einvernehmliche Lösung gesucht werde.

Der Gemeinderat lehnte den Antrag einstimmig ab, bis die erforderlichen Gutachten vorliegen.

Auch die Bauvoranfrage für den Anbau eines Schubbodengebäudes in Oberbrunn wurde zurückgestellt. Der geplante Anbau soll an ein bestehendes Blockheizkraftwerk angebaut werden und ein Pultdach erhalten, das allerdings den Festsetzungen der Gestaltungssatzung widerspricht. Auch würde das Pultdach gemeinsam mit dem bestehenden Satteldach ein Grabendach bilden.

Die Breite und Höhe des Anbaus wurden laut Planer so gewählt, dass ein anliefernder Lastwagen die Hackschnitzel in das Gebäude bringen kann. Aufgrund der engen Platzverhältnisse und der Tatsache, dass das Gebäude unmittelbar an der Grundstücksgrenze errichtet werden soll, wurde die Dachform so gewählt, dass die Dachentwässerung auf dem eigenen Grundstück erfolgen kann.

Die Zufahrt des Schubbodens soll über die Ostseite des Anbaus erfolgen. Es ist daher vom Landratsamt zu prüfen, ob ein Geh- und Fahrtrecht für das Grundstück vorzulegen ist.

Problem mit den
Abstandsflächen

Im Norden des Grundstückes können die vorgeschriebenen Abstandsflächen nicht eingehalten werden. Eine Abstandsflächenübernahme mit dem Nachbarn soll laut Planern abgeschlossen werden.

Im Gemeinderat Pittenhart entwickelte sich eine angeregte Diskussion, insbesondere zur Abstandsflächenübernahme, die dem Bauamt vorliegt, der dinglichen Sicherung der notwendigen Zufahrt und der Gestaltung des Daches.

Der Bauherr bekam die Möglichkeit, dem Gremium sein Vorhaben zu erläutern. Die Räte kamen zu dem Entschluss, die Entscheidung über das Vorhaben vorerst zurückzustellen. An den Bauherrn erging der Auftrag, die Gestaltung in verträglicher Form zu ändern und bezüglich der Erschließung die notwendigen Unterlagen vorzulegen.emk

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