Distanzunterricht soll die Ausnahme bleiben

von Redaktion

Infektionen an Schulen in Stephanskirchen und Bad Feilnbach unterbrochen – Gesundheitsamt spricht von Einzelfallentscheidungen

Stephanskirchen/Bad Feilnbach – Bereits seit dem Jahreswechsel hat das Rosenheimer Gesundheitsamt alle Hände voll zu tun. Denn seit Anfang Januar schießen die Zahlen von Influenza-Fällen in die Höhe. Besonders betroffen sind dabei die Rosenheimer Schüler. „In einzelnen Klassen waren die Infektionszahlen besorgniserregend hoch, hier waren bis zur Hälfte der Schüler erkrankt”, bestätigt das Rosenheimer Landratsamt auf OVB-Nachfrage.

Hilfesuchend wandten sich daher einige Schulleiter an das Schul- sowie das Gesundheitsamt. Das Ergebnis: Sowohl an der Otfried-Preußler-Schule in Stephanskirchen als auch an der Leo-von-Welden-Schule in Bad Feilnbach wurde ein Teil der Klassen nach Hause geschickt (wir berichteten). Bis zu elf Klassen wurden dementsprechend per Videoschalte und mit Arbeitsaufträgen aus der Ferne versorgt.

Ein Blick auf die Stephanskirchner Zahlen zeigt, dass dadurch die Summe der krankgemeldeten Schüler von 172 innerhalb von gut einer Woche auf rund 80 reduziert werden konnte. Wenige Tage später waren, wie auch in Bad Feilnbach, alle Schüler wieder im Klassenzimmer.

Aufgrund der positiven Entwicklung ist der Distanzunterricht für Schulleiter Burggraf zumindest für so einen kurzen Zeitraum auch in Zukunft ein probates Mittel. „Bei ähnlich dynamischer Entwicklung würde ich, immer in enger Absprache mit dem Schul- sowie dem Gesundheitsamt, wieder so handeln“, meint er. Natürlich sei das für alle Beteiligten niemals einfach. Doch für den Schulleiter überwiege hier das Wohl der Kinder. Vor allem, wenn der reguläre Unterricht aufgrund der vielen Krankheitsfälle ohnehin nicht mehr möglich wäre.

„Das Gesundheitsamt hatte sich die Entscheidung für Distanzunterricht nicht leicht gemacht“, betont dagegen Dr. Wolfgang Hierl, Leiter des Rosenheimer Gesundheitsamts. Er rät aktuell, von weiterem Distanzunterricht abzusehen und die Erkrankungswelle mit Anwendung der allgemeinen Hygieneregeln einzudämmen. Zusätzlich zum Unterricht aus der Distanz hatte das Gesundheitsamt beispielsweise dazu geraten, einen Mindestabstand von 1,5 Metern aufrechtzuerhalten, regelmäßig Hände zu waschen und alle 20 Minuten zu lüften. Auch das Tragen einer Maske wurde von- seiten der Behörde empfohlen, war jedoch keine Pflicht.

Laut Hierl wurde der Distanzunterricht nur unter „gewissenhafter Prüfung des Einzelfalls“ angeordnet. Die Maßnahme diente demnach der Unterbrechung der Infektionsübertragungen und sollte dazu beitragen, dass vulnerable Personen sich möglichst nicht anstecken und schwer erkranken. Regelmäßig auf den Unterricht aus der Distanz zurückzugreifen, ist dementsprechend wohl nicht geplant.

Korbinian Sautter

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