Riedering – Am Sonntag, den 23. Juli 2023, entdeckte ein 62-jähriger Riederinger auf dem Handy seiner Ehefrau (35) einen erotischen Chatverkehr mit einem ihm unbekannten Mann, der dazu führte, dass er sich jetzt vor Gericht verantworten musste. Dort beschrieb sich der Vorruheständler selbst als eifersüchtig und auch als cholerisch veranlagt. Ein Streit mit seiner Ehefrau war daher schon fast vorprogrammiert, als der Mann im Juli 2023 die erotische Nachricht auf dem Handy entdeckte. Jedoch blieb es nicht dabei: Der Mann soll seiner Gattin insgesamt vier bis fünf Schläge gegen den Kopf verpasst haben und stand deswegen nun vor Gericht.
Freiheitsberaubung und Vergewaltigung
Darüber hinaus – so die Anklage der Staatsanwaltschaft – habe er sich einer Freiheitsberaubung strafbar gemacht, indem er die Schlafzimmertüre verschloss. Des Weiteren habe er seine Frau mit einer geladenen Schreckschuss-Pistole bedroht, um den Namen des Nebenbuhlers zu erfahren. Außerdem soll er sie gegen ihren Willen sexuell missbraucht haben und sah sich mit dem Vorwurf der Vergewaltigung konfrontiert.
Die 35-Jährige berichtete, sie habe das alles aus Angst über sich ergehen lassen. Erst als sie sich wenige Tage später wegen großer Schmerzen am Rippenbogen ihrer Hausärztin offenbarte, veranlasste diese eine polizeiliche Untersuchung. Die Diagnose: Rippenbruch. Die vernommene Ärztin sagte aus, die Ehefrau hätte ihr erklärt, die Ehe sei „immer schon beschissen gewesen“. Das Paar habe sich 2010 auf Mallorca kennengelernt und sei dort zusammengekommen. 2016 kehrten sie gemeinsam nach Deutschland zurück. 2019 folgte die Hochzeit. Die Eifersucht des Angeklagten war groß: Innerhalb der Wohnung waren Videokameras montiert und angeblich gab es auch im gemeinsamen Auto ein Abhörmikrofon. Von den vorgeworfenen Übergriffen gibt es jedoch keinerlei Bild- oder Tonaufnahmen.
Vor Gericht gestand die Ehefrau ein, dass ihr Ehemann Grund gehabt hätte, eifersüchtig zu sein. Tatsächlich habe sie damals eine Affäre mit einem anderen Mann gehabt. Dass sie auch drei Tage nach dem Übergriff die Taten ihres Mannes nicht zur Anzeige gebracht habe, erklärte sie mit ihrer Angst vor weiteren Gewalttätigkeiten seinerseits. Er habe sie darüber hinaus kaum aus den Augen gelassen. Zudem sei es indessen zu konstruktiven Gesprächen gekommen.
Abweichungen
bei den Angaben
Ihre Schilderungen vor Gericht wichen in einigen Punkten von ihren ursprünglichen Beschuldigungen ab: Sie verwechselte den Ort des Geschehens, erinnerte sich an wesentliche Abläufe nicht und bestätigte, dass sie seit Jahren unter Panikattacken leide und deswegen medikamentös eingestellt sei. Wirklich in Schwierigkeiten geriet sie aber, als sie behauptete, dass sie sich mit ihrer Freundin im Nachhinein nicht ausgetauscht habe und eine Beeinflussung durch sie keinesfalls stattgefunden hätte. Als diese Freundin als Zeugin aussagte und die Tatabläufe als so geschehen bestätigte, erklärte diese, man habe sich sehr wohl nur Tage vor der Verhandlung ausgetauscht.
Daraufhin verlangte und bekam die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert deren Handy, auf dem dann offensichtlich wurde, dass die Ehefrau ihre Freundin regelrecht instruiert hatte, was diese im Zeugenstand zu berichten habe. Das Gericht zog sich mit allen Beteiligten daraufhin zu einem Rechtsgespräch zurück.
Im Anschuss daran stellte die Staatsanwältin fest, dass die Körperverletzungen des Opfers fraglos stattgefunden hatten. Dies hatte der Angeklagte zu Beginn der Verhandlung bereits eingestanden. Die weiteren Beschuldigungen ließen sich jedoch nicht nachweisen. Widersprüche in den Aussagen des Tatopfers – auch bezüglich des Chatverkehrs – ließen deren Aussagen anzweifeln. Insbesondere deren Falschaussagen bezüglich vorheriger Absprachen mit der Zeugin ließen an ihrer Glaubhaftigkeit Zweifel zu.
So beantragte die Staatsanwaltschaft, den Angeklagten wegen der eingestandenen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu verurteilen. In allen anderen Anklagepunkten sei der Angeklagte frei-zusprechen. Der Vertreter der Nebenklage schloss sich der Staatsanwältin an.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Markus Frank, hatte zunächst die wörtliche Protokollierung beantragt, in der die Aussage bezüglich der Absprache festgehalten werden sollte. Dies hatte sich jedoch im Ergebnis des Rechtsgespräches erübrigt. In seinem Plädoyer verwies er nochmals auf die Widersprüchlichkeiten in der Beschuldigung hin. „Sie wollten ihren Ehemann loswerden“, hielt er der zwischenzeitig geschiedenen Ex-Gattin vor. Der Sexualvorwurf sei völlig aus der Luft gegriffen und auch die Schreckschusspistole habe sich an einem ganz anderen Ort befunden als angegeben. Wegen der Körperverletzungen sei sein Mandant zu verurteilen. Wobei es sich um eine Affekthandlung gehalten habe. Eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen sei notwendig und angemessen.
Im Zweifel für
den Angeklagten
Das Schöffengericht verhängte wegen der Körperverletzung eine Geldstrafe von 125 Tagessätzen. Dazu erklärte die Richterin: „Bei allen Delikten für die es lediglich die Aussagen der Beteiligten und keinerlei objektive Beweise gibt, ist die Glaubwürdigkeit der Beteiligten von grundsätzlicher Bedeutung. Fraglos ist der Angeklagte ein höchst eifersüchtiger Choleriker, was er selbst eingesteht. Ganz fraglos geht es nicht an, seine Frau, aus welchem Grund auch immer, zu verprügeln. Deshalb war er zu verurteilen. Was dieses Gericht jedoch gar nicht akzeptieren kann, ist von einer Zeugin ganz offensichtlich belogen zu werden.“ Von Glaubwürdigkeit könne dann keine Rede mehr sein, so die Richterin.
„Dazu kommt, dass dem Angeklagten im Falle eines umfassenden Schuldspruches mehrere Jahre Haft gedroht hätten. Im Zweifel für den Angeklagten. Hier hat die Zeugin selbst für solche Zweifel gesorgt.“