Riedering – Zwei Containeranlagen für 100 geflüchtete Menschen sollen auf Gut Spreng in der Gemeinde Riedering aufgestellt werden. Das lehnt die Gemeinde ab und klagt. Nun schafft das Landratsamt schon wieder Tatsachen. Auf Gut Spreng werden die Fundamente für die Wohncontainer vorbereitet. Jetzt hat die Gemeinde einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht und die aufschiebende Wirkung beantragt.
Klinik bietet Platz
für 67 Geflüchtete
Ein Blick zurück: Nachdem der Riederinger Gemeinderat im Mai der Umnutzung der einstigen „Hackethal-Klinik“ in eine Flüchtlingsunterkunft für 67 Menschen das gemeindliche Einvernehmen gab, lehnt er eine zweite, weitaus größere Unterkunft ab: den Containerbau für weitere 100 Flüchtlinge. Sowohl der Bauausschuss als auch der Gemeinderat lehnten die Errichtung von zwei Wohncontainern zur Unterbringung von Asylbewerbern auf Gut Spreng ab.
Die dreigeschossigen Containeranlagen mit Ausmaßen von 30 mal 14 Metern und einer Höhe von zehn Metern – bestehend aus insgesamt 102 Wohncontainern – passen nach Ansicht des Gemeinderates „nicht ins Landschaftsbild des Außenbereiches“. Zudem sei die Unterbringung von insgesamt etwa 160 Menschen nicht maßvoll.
Trotzdem erteilte das Landratsamt die Baugenehmigung – mit einem Gesetz im Rücken, das mit der beginnenden Flüchtlingskrise im Jahr 2014 geschaffen wurde: dem Paragraf 246 des Baugesetzbuches. Mit diesem hatte das Landratsamt die gesetzliche Grundlage, das Bauen im Außenbereich zu erlauben, das versagte Einvernehmen der Gemeinde als „rechtswidrig“ einzustufen und zu ersetzen. Im Oktober wurde die Baugenehmigung für die Containeranlagen erteilt. Die Gemeinde reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein.
Die 102 Container für Gut Spreng sind schon geliefert und am alten Romed-Klinikum in Wasserburg zwischengelagert. Diese „hätten ursprünglich im dritten Quartal 2024 in Riedering errichtet werden sollen“, sagte eine Landratsamt-Sprecherin. Aufgrund von Lieferengpässen seien die Container vorausschauend für mögliche Standorte sowie zum Austausch bestehender, aber beschädigter Wohncontainer angeschafft worden.
Ende des Jahres kam in Riedering noch ein baurechtlicher Verstoß auf Gut Spreng hinzu: ein Schwarzbau. Der Grundstückseigentümer hatte beantragt, eine Außentreppe aus Stahl als zweiten Rettungsweg an der Westseite des Bestandsgebäudes anzubringen. Doch diese hatte er längst gebaut. Diesem Schwarzbau verweigerte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen.
In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurde nun deutlich, dass die Gemeinde wohl entscheiden kann, was sie will. Die Arbeiten an der Flüchtlingsunterkunft schreiten trotzdem unaufhörlich voran. So informierte Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) darüber, dass seit Mitte Januar die Fundamente für die beiden geplanten Containeranlagen neben dem Bestandsgebäude vorbereitet werden.
Kann trotz Klage
gebaut werden?
Zeit zu handeln, befand die Verwaltung. Die Gemeinde stellte umgehend einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht, mit der Bitte um Herbeiführung der aufschiebenden Wirkung. Und zwar so lange, bis die Klage der Gemeinde gegen die Baugenehmigung verhandelt ist. Wann das soweit ist, steht in den Sternen. Bisher ist noch kein Termin bekannt.
Noch habe man keine Rückmeldung, so Vodermaier. Er hoffe aber, dass man nicht erst eine Rückmeldung bekomme, wenn Tatsachen geschaffen worden seien. Aus den Reihen des Gremiums kam die Frage, was mit der Außentreppe geschehe, die schwarz gebaut worden war. Der Bürgermeister informierte darüber, dass der Bauwerber Mitte Januar weitere Unterlagen beim Landratsamt eingereicht habe, die sich nun in Prüfung befänden.