Großkarolinenfeld – Momentan bekommen Kinder, die in die Kinderkrippe aufgenommen werden einen unbefristeten Vertrag im Kinderhaus und wechseln nach dem dritten Geburtstag zu Beginn des neuen Kindergartenjahres automatisch in den Kindergarten.
Um bei der Verteilung der Kindergartenplätze mehr Spielraum zu haben, schlug die Verwaltung nun vor, den Eltern von Krippenkindern zunächst nur befristete Verträge bis maximal zum Ende der Betreuung in der Krippe anzubieten. Somit wäre nach Erreichen des dritten Lebensjahres erneut eine Aufnahme in den Kindergarten zu prüfen.
Einstimmig beschloss der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großkarolinenfeld schließlich ab dem Kindergartenjahr 2025/2026 mit den Eltern von Krippenkindern nur noch befristete Verträge abzuschließen, welche maximal bis zum Ende der Betreuung in der Krippe gelten.
Bei der Verteilung der Kindergartenplätze müssen diese Kinder dann neu angemeldet werden. Die Buben und Mädchen fließen ganz normal wie alle anderen Kinder in den Auswahlprozess mit ein.ws