Gemeinde bezuschusst die Nachbarschaftshilfe

von Redaktion

Jährlich werden 5000 Euro in den Haushalt eingestellt

Großkarolinenfeld – In der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses beriet dieser über einen Zuschuss für die örtliche Nachbarschaftshilfe. Bürgermeister Bernd Fessler erläuterte anfangs den Sachverhalt, indem er auf den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2020 verwies, nachdem der Nachbarschaftshilfe ein laufender jährlicher Betriebskostenzuschuss von 20000 Euro gewährt wird.

Die Zuschusssumme ergab sich aus der bundesgesetzlichen Regelung des Ausbildungspaktes, wonach die Nachbarschaftshilfe als Pflegedienst entsprechende Ausgleichszahlungen für Ausbildungsplätze zu leisten hat.

Im Zuschussantrag vom November 2024 teilte die Großkarolinenfelder Nachbarschaftshilfe nun mit, dass man durch die Anhebung der Pflegesätze (von Krankenkasse und Pflegekasse) erfreulicherweise wieder auskömmlich sei. Für 2024 wurde aber für Forderungsausfälle ein Zuschuss von 5000 Euro beantragt.

Die Verwaltung wies allerdings darauf hin, dass es sich beim Pflegedienst um einen Wirtschaftsbetrieb handelt, für den grundsätzlich kein freiwilliger gemeindlicher Zuschuss gewährt werden kann. „Zuschussfähig sind ausschließlich freiwillige bzw. ehrenamtliche und unentgeltliche Leistungen des Vereins, wie Beratungsleistungen“ erläuterte Fessler. Einstimmig gab der Verwaltungsausschuss aber dann grünes Licht, für die Ökumenische Nachbarschaftshilfe Großkarolinenfeld ab dem Jahr 2025 einen jährlichen Zuschuss von 5000 Euro in den Haushalt einzustellen. Die Abrechnung des Zuschusses erfolgt nach Vorlage eines Nachweises über die tatsächlich erbrachten, nicht abrechenbaren ehrenamtlichen Leistungen und wird nur in dieser Höhe, höchstens jedoch in Höhe von 5000 Euro, zur Auszahlung gebracht. Das Ganze gilt zudem vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Gemeinderat im gemeindlichen Haushalt.ws

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