Riedering – Im Norden des Ortsteils Moosen soll nachverdichtet werden. Dazu braucht es eine Änderung des Bebauungsplanes. Was der Gemeinderat von Riedering auch eigentlich befürwortet. Aber ist das Gebiet ein allgemeines Wohngebiet (WA), ein Mischgebiet (MI) oder ein Dorfgebiet (MD)?
Alle Hofstellen
sind aufgegeben
Seit über drei Jahren zieht sich nun schon das Festsetzungsverfahren. Bauamtsleiterin Brigit Gunvar Steinbacher ging in der jüngsten Gemeinderatssitzung noch einmal auf die bisherige Gebietsart und das weitere Vorgehen ein. „Ein MD besteht faktisch nicht mehr und kann auch in Zukunft nicht mehr realisiert werden: Alle ehemaligen Hofstellen wurden aufgegeben und eine Wiederaufnahme der Landwirtschaft durch die bestehende (sehr dichte) Bebauung erscheint nahezu ausgeschlossen.“
Nach Ansicht des Landratsamtes Rosenheim sollte die Gemeinde daher die Funktionslosigkeit dieses Bebauungsplanes durch einen Aufhebungsbeschluss im entsprechenden Gremium feststellen. Die Gemeinde Riedering habe sich zum Thema Funktionslosigkeit und Aufhebung anwaltlich beraten lassen. Für ein Aufhebungsverfahren nach Paragraf 1 Abs. 8 BauGB spreche, dass damit die Gemeinde (beziehungsweise die Öffentlichkeit und die Behörden im Rahmen ihrer Beteiligung) die Möglichkeit bekommt, nachzudenken, ob für die Zulässigkeit von Bauvorhaben das Regime des Paragrafen 34 BauGB genügt oder andere beziehungsweise zusätzliche bauleitplanerische Steuerungsinstrumente eingesetzt werden sollen. Aber sie gab auch zu bedenken, dass sich mit dem Erklären der Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes eine Bebauung im ehemaligen Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes zukünftig nach Paragraf 34 BauGB (Innenbereich) richtet. Die ortsansässige Schreinerei werde Bestandsschutz haben, und ein neuer Bebauungsplan dürfe niemand zum Nachteil gereichen.
Steinbacher wies weiter darauf hin, dass Nachverdichtung mit der Festsetzung zum WA möglich sei und dass Abstandsflächen nicht von der Gemeinde, sondern vom Landratsamt kontrolliert würden. Auf Nachfragen von Dr. Georg Kasberger (CSU) wiederholte Steinbacher ihre Aussage, dass niemand benachteiligt werde und dass der Bestandsschutz beim bestehenden Gewerbe gelte. Dominikus Summerer (CSU) äußerte hinsichtlich der Bebauung den Wunsch: „Bitte kein Wildwuchs.“ Bürgermeister Christoph Vodermaier (FWGR) erklärte, dass sich das Einfügegebot nach der umliegenden Bebauung richte. Benedikt Ganter (WGS) fand, dass der ganze Vorgang „nicht optimal gelaufen“ sei. Er forderte, dass Bauleitplanungen schneller gehen sollten. Josef Bergmann (BWGN) wandte ein, dass schon jetzt das Parken in dem Gebiet problematisch sei. Mit einer Nachverdichtung werde „das Parken eine Katastrophe.“ Andreas Hirzinger (CSU) forderte: „Wir brauchen eine Gestaltungsatzung, mehr Handhabe, beispielsweise was Stellplätze angeht.“ Dies sei, so Steinbacher, wohl nur noch bedingt möglich. Seit 1. Januar diesen Jahres gebe es eine neue bayerische Bauordnung. Was wiederum Josef Loferer (FWGR) und Dominikus Summerer nicht gut fanden.
Funktionslosigkeit
festgestellt
Bürgermeister Vodermaier beendete die Debatte mit einem Beschlussvorschlag. Demzufolge stellt der Gemeinderat die Funktionslsigkeit des Bebauungsplanes Moosen-Nord fest. Ein Aufhebungsverfahren soll durchgeführt werden. Mit 18:2 wurde dieser Beschluss angenommen. Allein Josef Loferer und Michael Richter (FWGR) stimmten dagegen.