Stephanskirchen – Lange hat sich Stephanskirchen gewehrt wie die Gallier gegen die Römer. Zunächst mit Erfolg. Doch jetzt muss die Gemeinde nachgeben. Mitte 2024 hatte die DB InfraGO Kartierungsarbeiten für den Brenner-Nordzulauf angerufen. Das sollte die Gemeinde öffentlich bekannt machen. Der Gemeinderat Stephanskirchen stimmte in der Juni-Sitzung 2024 allerdings dagegen. Nachdem das Eisenbahn-Bundesamt jetzt aber eine Allgemeinverfügung erlassen hat, ist es vorbei mit dem Widerstand: Die Arbeiten müssen geduldet und die Bürger informiert werden.
In der Mitteilung vom vergangenen Jahr informierte die Bahn über geplante Kartierungsarbeiten. Die sollten ungefähr dort durchgeführt werden, wo der Verladebahnhof und die Einrichtungen für die Baustellen des Brenner-Nordzulaufs geplant sind. „Die Angaben der Deutschen Bahn waren sehr unpräzise“, sagt Bürgermeister Karl Mair (Parteifreie Bürger Stephanskirchen). Damals kündigte die Bahn Arbeiten in einem Zeitraum von über vier Jahren an. Demnach war für Grundeigentümer nicht nachzuvollziehen, wann und wie lange auf ihren Flächen Vermessungen stattfinden. Die Gemeinde kritisierte auch die ungenauen Angaben der Bahn. Daraus sei nicht ersichtlich, welches Gebiet genau betroffen ist. Ganz davon abgesehen, gab es für die Veröffentlichung nach Ansicht der Gemeinde keine Rechtsgrundlage. Denn die galt laut einem zu Rate gezogenen Anwalt nur für Projekte, für die man bereits ein Planfeststellungsverfahren beantragt hatte. Beim Brenner-Nordzulauf traf das nicht zu. In Absprache mit dem Anwalt stellte sich Stephanskirchen deshalb quer. „Als einzige Gemeinde“, betont der Bürgermeister in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats.
Doch jetzt werden die Stephanskirchener zum Nachgeben gezwungen. Das Eisenbahn-Bundesamt hat angeordnet, dass die Arbeiten geduldet werden müssen. Allerdings handelt es sich jetzt nur noch um einen Zeitraum von einem Jahr. Am 19. März will man mit Vermessung und Kartierung starten, bis 19. März 2026 soll alles abgeschlossen sein.
Der Anwalt der Gemeinde ist dieses Mal zufrieden, so Mair. Rechtlich sei der Allgemeinverfügung nichts entgegenzusetzen. Aber auch inhaltlich gab es einige Anpassungen. So dürfen jetzt beispielsweise private Gärten nicht oder – wenn es zwingend notwendig ist – nur in Absprache mit dem Eigentümer betreten werden. Das müsse rechtzeitig angekündigt oder terminlich mit dem Besitzer abgesprochen werden.
In der Verfügung wird die Gemeinde aufgefordert, öffentlich über die Kartierung zu informieren. Dieser Aufforderung kommt man nun nach. Allerdings betreffen die Arbeiten Mair zufolge nicht den Bereich Innleiten, wo das Tunnelportal geplant ist. Wie es dort weitergeht, stehe bislang noch aus.