Erweiterung kann kommen

von Redaktion

Gemeinderat billigt Bauantrag für zwei Garagen

Halfing – In der vergangenen Sitzung hatte der Gemeinderat mit großer Mehrheit seinen eigenen Antrag auf Erweiterung der bestehenden Garagen abgelehnt. Der neun Meter freie Platz zwischen zwei Garagen gegenüber dem Rathauseingang – im Norden gekrönt mit einem über 2,5 Meter hohen Mauer-Streifen und eingerahmt von jeweils zwei großen Mülltonnen – soll mit zwei Garagen „gefüllt“ werden. Die Feuerwehr brauche zusätzliche Stellfläche, um die Gerätschaften sowie Fahrzeuge unterzubringen, hatte damals Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) erklärt.

Schon damals war der Antrag lautstark mit großer Mehrheit abgelehnt worden. Dabei hatte das Landratsamt bei einem Ortstermin erklärt, dass es hier um eine isolierte Abweichung gehe. Ein Antrag auf eine Abstandsflächenübernahmeerklärung sei nicht notwendig, „da durch die bereits bestehende Mauer und die neue Erweiterung der bestehenden Garagen keine weitere Beeinträchtigung des Nachbarn besteht.“

Nach der Ablehnung durch den Gemeinderat beschied das Landratsamt, dass das Einfügen gegeben sei. Denn das Grundstück liege im Innenbereich und füge sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Da die bestehenden Garagen mit neun Metern schon die Gesamtlänge überschreiten, brauche es für das Vorhaben eigentlich eine Abweichung von den Abstandsflächen. Auch wenn der Gemeinderat dies als problematisch sehe, sei „keinerlei Beeinträchtigung der nördlichen Nachbarn zu erwarten.“ Aus diesem Grund sehe das Landratsamt das Vorhaben als genehmigungspflichtig. Der Gemeinderat sollte also erneut darüber befinden, anderenfalls werde das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Sepp Murner (HWV) meinte: „Damit schaffen wir einen Bezugsfall.“ Sepp Stettner (FWH) äußerte sich ähnlich: Das ähnele anderen Vorhaben. Johann Guggenberger (parteilos) sagte, dass sich der Gemeinderat bei einem anderen Vorhaben im Außenbereich weggeduckt habe. Er wollte wissen, wer der Absender des Landratsamtschreibens sei. Bürgermeisterin Braun konterte: „Ähnlich ist nicht das gleiche.“ Mit diesem Vorhaben schaffe man keinen Präzedenzfall.

Auch dass hier die Kompetenz des Landratsamtes infrage gestellt werde, finde sie nicht gut. Sepp Hofer (FWH) befand: Er sei grundsätzlich für das Bauvorhaben, schon allein der FFW zuliebe. Diesem Einwand hielt die Bürgermeisterin entgegen: Es gehe hier nicht um das Zuliebe, sondern darum, dass alles rechtens vonstattengehe. Der abschließende Beschlussvorschlag, dem Antrag das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und hinsichtlich der isolierten Abweichung dem Bauantrag zuzustimmen, folgte nicht das gesamte Gremium. Murner und Stettner stimmten dagegen. elk

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