Halfing – Auf einem Grundstück östlich der Wasserburger Straße plant ein Bauwerber den Bau einer Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage, die die Leistung von 999 kWp erzielen soll. Die Fläche werde über die Moosstraße und den davon abzweigenden Feldweg erschlossen, erklärte Bürgermeisterin Regina Braun (CSU).
Die Flächen würden derzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Antrag falle, so Braun weiter, unter Paragraf 35 BauGB, weil er im Außenbereich liegt.
Dort heißt es, dass eine solche Anlage zulässig ist, sofern das Vorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einem Betrieb steht, die Grundfläche der besonderen Solaranlage nicht 25000 Quadratmeter überschreitet und je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben wird. Auf Nachfrage von Tobias Hofer (FWH) erklärte Bürgermeisterin Braun, dass die Fläche auch weiter landwirtschaftlich genutzt werden soll, entweder mit Beweidung oder für die Mahd.
Dem Antrag auf Vorbescheid erteilte das Gremium einstimmig das Einvernehmen, unter der Voraussetzung, dass die Privilegierung nachgewiesen werden kann. elk