Halfing – Ein Bauantrag zur Änderung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Graben“ sorgte für lebhafte Diskussionen im Gemeinderat. Ein Bauwerber will dort zusätzlich eine Betriebsleiterwohnung errichten. Aber: Erst Ende Dezember 2024 wurde die Bebauungsplanänderung auf Erweiterung des Gewerbegebiets rechtskräftig.
Bürgermeisterin Regina Braun (CSU) erinnerte daran, dass es vom Aufstellungsbeschluss bis zur Satzung der Änderung auf Erweiterung des Bebauungsplans eineinhalb Jahre gedauert habe. Zudem machten die Erfahrungen aus der Vergangenheit deutlich, dass eine Wohnbebauung im Gewerbegebiet häufig zu Problemen und Nachbarschaftsstreitigkeiten führe. Daher empfehle mittlerweile das Landratsamt, „auch nicht ausnahmsweise eine Wohnbebauung zuzulassen“. Was auch im geänderten Bebauungsplan so festgesetzt wurde. „Mit einer Änderung würden die Grundüberlegungen der Planung nach nur zwei Monaten der Rechtskraft wieder verändert“, so Braun.
Zudem seien Bauwerber gerade deshalb an einem Gewerbegebiet ohne Wohnbebauung interessiert, „da ihre Gewerbe Lärm verursachen und auch teilweise abends oder am Wochenende gearbeitet wird“. Eine Wohnbebauung könnte diese Gewerbe einschränken. Zudem stünden derzeit viele Bauleitplanungen an, die aufgrund der personellen Situation im Bauamt nicht bearbeitet werden können. Vor Mitte 2026 sei wohl nicht mit einer rechtskräftigen Änderung zu rechnen.
Sepp Murner (HWV) erklärte, dass man nichts früher gesagt habe, um schnell einen rechtskräftigen Bebauungsplan zu erlangen. Aber im Sinne der Gleichbehandlung sollte der vorliegende Antrag positiv beschieden werden. Er sehe den Antrag auf Betriebsleiterwohnung wie einen „Antrag auf ein Austragshäusl in der Landwirtschaft“. Sepp Hofer (FWH) und Johann Landinger (HWV) begrüßten ebenfalls den Antrag. Landinger sagte, dass man damit Flächenversiegelung vermeiden könne. Sepp Stettner (FWH) sagte, dass Wohnraum über Gewerbe „unabdingbar“ sei. Christina Zehetbauer (CSU) fügte hinzu, dass schon mehrere Interessenten diesen Wunsch geäußert hätten. Braun hakte nach: „Aber warum hat niemand früher seinen Einwand angemeldet?“ Der Plan sei schließlich zweimal öffentlich ausgelegen. Im Übrigen gelte: „Nicht ich, sondern wir haben diesen Bebauungsplan beschlossen.“
Christoph Linner (CSU) pflichtete der Bürgermeisterin bei. Ein Gewerbegebiet sei ein Gebiet für Gewerbe, kein Mischgebiet. Sepp Hofer erhielt für seinen Wortbeitrag, dass Wohnen im Profol-Gebiet doch auch möglich sei, Applaus aus den Reihen der zahlreich erschienenen Zuhörer. Bürgermeisterin Braun bat: „Keine Kommentare bitte!“ und fragte noch einmal, warum kurz nach dem Erlangen der Rechtskraft erneut eine Änderung beantragt werde. Daniel Ober (HWV) bekannte: „Den Satz haben wir übersehen.“ Auch Landinger gab zu: „Da haben wir einen Fehler gemacht.“
Günther Lauda von der Verwaltung merkte an, dass eine erneute Änderung des Bebauungsplans dauere und viel Ärger bringe. Sepp Stettner meinte: „Jeder Handwerker sollte es uns wert sein.“ Braun sagte, dass sie Verständnis für die Argumente habe, aber dennoch nicht für eine erneute Änderung des Bebauungsplans sei. Ihrem Beschlussvorschlag, den erst seit zwei Monaten rechtskräftigen Bebauungsplan dementsprechend zu ändern, dass ausnahmsweise die Errichtung von Betriebsleiterwohnungen in den textlichen Festsetzungen zugelassen werden soll, folgte das Gremium mit 8:2. Braun und Linner stimmen dagegen, Johann Guggenberger (parteilos) enthielt sich aufgrund persönlicher Beteiligung. elk