Griesstätt – Keine zehn Minuten dauerte in der jüngsten Griesstätter Gemeinderatssitzung die Behandlung des Antrags der Grundschule und des Kindergartens auf Einbau von Straßenschwellen vor beiden Einrichtungen in der Schmiedsteige in Griesstätt. Der Grund: Es gab – außer dem Verlesen zweier Schreiben des Landratsamtes – nichts mehr zu diskutieren. Denn in diesen war kurz vor der Sitzung auf die Unzulässigkeit einer solchen Maßnahme hingewiesen worden.
Bürgermeister sah Handlungsbedarf
Obendrein wurde die Gemeinde aufgefordert, die bereits bestehenden Schwellen sofort zu entfernen. Zudem war gleich auch noch eine ersatzweise erwogene Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs als nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechend behördlicherseits abgelehnt worden.
Der Hintergrund: Seit Kurzem gibt es in der Alpenstraße am Gesundheitszentrum und in der Schulstraße eine neue Verkehrsberuhigung in Form von sogenannten Temposchwellen. Die fünf Zentimeter hohen Hürden sind fest auf der gesamten Fahrbahnlänge verankert und extra für 30er-Zonen vorgesehen. Noch Ende Januar war in der Gemeinde zum Teil heftig deswegen diskutiert worden.
Die verkehrsberuhigende Maßnahme hatte Bürgermeister Robert Aßmus (parteilos) in Eigenregie durchgeführt. Er hatte besagte Temposchwellen installieren lassen, da er dringenden Handlungsbedarf gesehen habe, wie er im Gespräch mit der Redaktion mitteilte. Der Einbau dieser Bodenschwellen wurde in der Folge dann auch vom Gemeinderat mit 7:6 Stimmen gebilligt.
Die positiven Auswirkungen einer Verkehrsberuhigung waren wohl auch vom Kindergarten und der Grundschule registriert worden. Ein entsprechender Antrag für die Schmiedsteige folgte deshalb und sollte von den Gemeinderäten in der jüngsten Sitzung entschieden werden.
In einem Schreiben vom 3. März teilte allerdings Grit Harbeck von der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt der Gemeinde mit, dass der Einbau von sogenannten Bremsschwellen unzulässig sei. Dies gelte bereits seit 1985.
Gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr
Die Begründung: Möglicherweise stelle diese bauliche Einrichtung einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr dar. „Auf Fahrbahnen muss der Kraftfahrer grundsätzlich nicht mit derartigen Einbauten rechnen, die für ihn ein gefährliches Hindernis bedeuten“, heißt es im Schreiben wörtlich. Ein Aufstellen des Gefahrenzeichens 112 – unebene Fahrbahn – reiche nicht aus. Zudem erfolgte ein Hinweis auf Paragraf 32 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem es für Bodenhindernisse heißt: „Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen.“ Deshalb wurde die Gemeinde auch aufgefordert, als zuständige Sicherheitsbehörde sofort tätig zu werden und die bereits installierten Bodenschwellen zu entfernen. Zudem wurde dringend vom Einbau weiterer Schwellen abgeraten, so das Landratsamt.
Der Gemeinderat beugt sich
Dem beugte sich nun der Gemeinderat und beschloss ohne Gegenstimme, dieser Aufforderung Folge zu leisten. Folglich wurde konsequenterweise auch der Antrag von Kindergarten und Schule einstimmig abgelehnt. Aßmus stellte hierzu noch fest, dass man niemanden in eine Situation bringen wolle, eventuell haftbar gemacht zu werden.
Eine weitere Anfrage der Gemeinde bezüglich der Umänderung der Tempo-30-Zone in der Schmiedsteige in einen verkehrsberuhigten Bereich oder eine Spielstraße wurde vom Landratsamt ebenfalls negativ beschieden. Wegen der fehlenden „überwiegenden Aufenthaltsfunktion auf der Straße und da die Gestaltung des Straßenbereichs nicht den Eindruck erwecke, der Fahrzeugverkehr habe hier eine untergeordnete Bedeutung“, seien die Grundvoraussetzungen für eine solche Einrichtung nicht gegeben, wurde festgestellt. Eine entsprechende Beschilderung würde nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen, so die Behörde.