Brannenburg – Einstimmig votierten die Gemeinderäte in der jüngsten Sitzung, keine weiteren Änderungen für den Bebauungsplan Nummer 2 „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ mehr zuzulassen. Die bereits beantragten Änderungen sollen allerdings noch durchgeführt werden. Als nächster Schritt wird eine städtebauliche Bestandskarte erstellt, in die auch Grünanlagen, Gebiete mit gemischter Nutzung und Gewerbebetriebe innerhalb des Bebauungsplans einzutragen sind.
Einer der Gründe für den Beschluss des Gemeinderates ist das Alter des Plans, dessen Grundfassung aus dem Jahr 1972 stammt. Seit der kompletten Überarbeitung im Jahr 1985 hat sich allerdings einiges in den Ansprüchen der Bauwerber sowie im allgemeinen Ortsbild geändert, was sich auch in den zahlreichen Anträgen zur Änderung des Bebauungsplans widerspiegelte. Mittlerweile sind die 100. und 101. Änderung beantragt.
Durch die Novellierung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar und zum 1. Oktober befindet sich das Bauwesen im Freistaat derzeit sowieso in einem Umbruch, weshalb auch der Bebauungsplan „Gmain-Weidach-Dreigartenfeld“ genauer betrachtet werden solle, betonte Dipl.-Ing. Andrea Kaiser von der Planungsgruppe Strasser. Durch das Alter des Plans könne die Rechtswirksamkeit angezweifelt werden, warnte sie.
Zum weiteren Vorgehen stellte Kaiser mehrere Alternativen vor. Um die künftige Art der Nutzung und die Sicherung von relevanten Merkmalen des Gebietes festzulegen, sei eine städtebauliche Betrachtung notwendig. Anhand einer Bestandskarte könnte der Gemeinderat dann entscheiden, welche Punkte von besonderer Bedeutung seien. Aus dem Gremium wurden dazu insbesondere die Mischnutzung an der Rosenheimer Straße und die Grünflächen im Bereich des Kirchbachs genannt. „Das Baurecht wird nicht weggenommen“, unterstrich Dipl.- Ing. Kaiser.
Auch nach dem Grundsatzbeschluss, keine weiteren Änderungen mehr zuzulassen, ändere sich nichts an den bestehenden Baurechten. Ob isolierte Befreiungen möglich seien, müsste in Abstimmung mit dem Landratsamt geklärt werden. mc