Eggstätt – In seiner Februarsitzung hatte der Gemeinderat Eggstätt dem Vorbescheidsantrag einer Bauwerberin stattgegeben, die beabsichtigt, an ein bestehendes Wohnhaus Wohnräume anzubauen. Laut Antrag sollte die Verlängerung für zwei Jahre gelten, erinnerte Bauamtsleiterin Regina Maier das Gremium. Kaum aber, dass der Gemeinderat diesem Antrag zugestimmt hatte, ging ein neuer Antrag ein. Demzufolge soll die Verlängerung nicht mehr nur für zwei, sondern nachträglich für vier Jahre gelten. Maier betonte, dass es eigentlich Aufgabe des Landratsamtes sei, darauf hinzuweisen. Schließlich ermögliche Artikel 71 der bayerischen Bauordnung seit dem Erlass des Modernisierungsgesetzes nunmehr eine Verlängerung eines Vorbescheides auf bis zu vier Jahre. Dies sei aber der Antragstellerin damals nicht bekannt gewesen. Es habe deshalb auch „etwas Missstimmung“ ob der unterlassenden Beratungsleistung gegeben. Aber es sei nun einmal die Aufgabe des Landratsamtes Rosenheim darauf hinzuweisen, da gehe es ums Prinzip. Die Gemeinderäte sahen das ähnlich. Gleichwohl stimmte das Gremium geschlossen dem Antrag auf Verlängerung des Vorbescheides zu. elk