Vogtareuth – Ein Anwohner der Kampenwandstraße in Zaisering möchte auf seinem Grundstück gern bauen. Jedoch kein Haus. Er will die vorhandenen Garagen abreißen und sie durch einen Wintergarten sowie einen Carport mit begrüntem Dach ersetzen. Doch die Behörden machen ihm einen Strich durch die Rechnung. Es scheitert am Bebauungsplan. Der Vogtareuther Gemeinderat beschäftigte sich daher mit einer möglichen (Teil)-Aufhebung des dortigen Bebauungsplans sowie der Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung.
Bebauungsplan unwirksam
Vor der Sitzung trafen sich Räte und Bürgermeister Rudolf Leitmannstetter am betroffenen Anwesen mit den Eigentümern, um sich ein genaues Bild zu verschaffen und über die möglichen Verfahren zu diskutieren. Einsicht gab es auch in den Bebauungsplan. Dieser verläuft L-förmig von der Abzweigung Hauptstraße/Kampenwandstraße und anschließend ums Eck in die Kranzhornstraße. Leitmannstetter betonte bei dem Ortstermin, dass der Bewohner die Kosten für die Aufstellung einer Ortsabrundungssatzung tragen müsse.
Der Anwohner der Kampenwandstraße will schon seit einigen Jahren das Bauvorhaben umsetzen. Nachdem der Bauausschuss der Gemeinde dem Antrag zustimmte, lehnte das Landratsamt Rosenheim jedoch ab. Die Begründung: Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1984 und weist einen Ausfertigungsmangel auf. Der Plan wurde vom damaligen Bürgermeister erst nach seiner Veröffentlichung unterschrieben. Und das hat zur Folge, dass der Plan unwirksam ist.
Eine Möglichkeit wäre gewesen, den Plan aufzuheben, gegebenenfalls auch nur in Teilbereichen. Doch hier ergaben sich schon die nächsten Probleme. Die Garagen des Anwesens in der Kampenwandstraße würden dann im Außenbereich liegen, welcher nicht bebaut werden darf. Das Bauvorhaben wäre also nicht mehr genehmigungsfähig, weil somit auch der Neubau in diesem Bereich liegen würde.
Vonseiten des Landratsamts Rosenheim gab es den Vorschlag, eine Ortsabrundungssatzung zu erlassen. In einer solchen ist festgelegt, wo der Innenbereich für eine mögliche Bebauung verläuft und wo der freizuhaltende Außenbereich ist. Der Gemeinderat in Vogtareuth hatte diesbezüglich in einer Sitzung beschlossen, eine solche Satzung zu erlassen, den Bebauungsplan aber nicht aufzuheben. Begründet wurde dies mit dem hohen Aufwand für ein einziges Bauvorhaben.
Petition an
den Landtag
Der Anwohner reichte anschließend eine Petition beim Bayerischen Landtag ein, welche sich gegen das Landratsamt richtete, das den ursprünglichen Bauantrag abgelehnt hatte. Die Gemeinde wurde letztlich gebeten, noch einmal über die (Teil)-Aufhebung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung zu beraten.
Das war nun nach dem Ortstermin am vergangenen Dienstag der Fall. Mit nur einer Gegenstimme beschloss das Gremium, ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans einzuleiten und eine entsprechende Ortsabrundungssatzung für den östlichen Bereich des Plans aufzustellen. Der Anwohner muss die Kosten des Verfahrens tragen. Für die genaue Ausarbeitung wird ein Planungsbüro beauftragt.