Bauausschuss

Beschleunigtes Verfahren

von Redaktion

Großkarolinenfeld – Über zwei Änderungen des Bebauungsplanes „Großkarolinenfeld-Süd“ auf Höhe der Rosenheimer Straße 32 und 34a beriet kürzlich der Bauausschuss der Kommune. Im Rahmen der Bearbeitung wurde festgestellt, dass für die vorliegenden Bebauungsplanänderungsvorentwürfe eine vereinfachte Bebauungsplanänderung gemäß Paragraf 13 des Baugesetzbuches (BauGB) nicht möglich ist, sondern ein beschleunigtes Verfahren gemäß Paragraf 13a BauGB durchzuführen ist. In beiden Fällen stimmte der Bauausschuss einstimmig (6:0) zu, den Bebauungsplanvorentwurf im beschleunigten Verfahren zu ändern. Die Verwaltung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchführen.ws

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