Großkarolinenfeld – Zwei Anträge auf isolierte Befreiung lagen dem Bauausschuss der Gemeinde Großkarolinenfeld kürzlich vor. Zum einen ging es um die Errichtung eines thermisch getrennten Wintergartens am Hauseck Süd-West-Seite auf einem Areal an der Bahnhofstraße 37. Da der thermisch getrennte Wintergarten außerhalb der Baugrenzen realisiert werden soll, ist hierfür die Erteilung einer isolierten Befreiung erforderlich. Der Bauausschuss stimmte dem mehrheitlich zu (7:0).
Auf dem gleichen Areal soll zudem auch ein Carport errichtet werden. Auch hier liegt der Carport außerhalb der Baugrenzen, weshalb auch hier eine isolierte Befreiung vonnöten ist. Auch diesem Antrag wurde zugestimmt.
Gleichzeitig wurde auch die Erteilung einer isolierten Abweichung von den Vorschriften der Stellplatzsatzung zugestimmt (7:0). ws