Großkarolinenfeld – In der vergangenen Bauausschusssitzung wurde die Widmung eines beschränkt öffentlichen Weges (Geh- und Radwegverbindung an der Heribert-Greiner-Straße) behandelt. Die Fläche ist im Bebauungsplan „Max-Josef-Straße-Ost II“ als öffentliche Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Die Verkehrsfläche wurde nunmehr hergestellt und hat die Verkehrsbedeutung eines Fuß- und Radweges. Einstimmig (7:0) wurde diese Fläche vom Bauausschuss zum beschränkt öffentlichen Weg gewidmet.ws