Söchtenau – „Muss erst etwas passieren?“ Mit diesen Worten hatte sich ein Großteil der Anwohner der Alten Römerstraße in Söchtenau in einem gemeinsamen Brief und einer Unterschriftenliste an die Gemeinde gewandt. Die Unterzeichner wünschen sich, dass dort ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt wird.
Fehlende Gefahrenlage
Eine diesbezügliche Rückfrage der Verwaltung bei der Polizei ergab, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür wegen einer fehlenden Gefahrenlage grundsätzlich nicht gegeben sind, wie in der jüngsten Gemeinderatssitzung bekannt gegeben wurde. Allerdings ist es nach einer kürzlichen Gesetzesänderung der Straßenverkehrsordnung den Gemeinden nunmehr möglich, für ein gesamtes Wohngebiet eine Tempo-30-Zone anzuordnen. Dies würde in der Folge bedeuten, dass auch die Georg-Dietl-Straße sowie der Lärchen- und der Birkenweg von der Regelung betroffen wären.
Neben der Geschwindigkeitsbeschränkung wäre eine weitere Auswirkung, dass an allen von der Zone betroffenen Straßen die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ gelten würde. In den Zufahrtsbereichen zur betreffenden Zone wäre eine entsprechende Beschilderung erforderlich. Sollte es zu Geschwindigkeitsüberschreitungen kommen, wären Beschwerden vorrangig an die Gemeinde zu richten. Eine Ahndung von Verstößen im fließenden Verkehr durch die Gemeinde ist rechtlich allerdings nicht möglich.
Fehlende Kontrollen ein Problem?
In einer angeregten Diskussion kam aus den Reihen der Gemeinderäte der Hinweis, dass auch im Bereich der Lagerhausstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt wurde, dies aber keinen Erfolg gebracht habe. Grund hierfür sei in erster Linie die Tatsache, dass keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt werden. Übereinstimmend kamen die Räte zu der Entscheidung, eine Beschlussfassung zurückzustellen und im betroffenen Bereich zunächst Geschwindigkeitsmessungen durchzuführen. Bürgermeister Bernhard Summerer erklärte auf Nachfrage, dass die Schulstraße, auf der bereits eine 30-km/h-Beschränkung gilt, von möglichen Maßnahmen nicht betroffen ist.böp