Bad Endorf – Ein 33-jähriger Rollerfahrer fiel am Montagabend gegen 22.15 Uhr einer Polizeistreife auf und wurde am Bahnhofsplatz einer Kontrolle unterzogen. Zum einen trug der Fahrer keinen Helm, zum anderen fehlte am Roller das erforderliche Versicherungskennzeichen. Wie die Polizei mitteilte, stellte sich heraus, dass das Fahrzeug seit Oktober 2024 abgemeldet war. Daraufhin wurde die Weiterfahrt unterbunden und ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.