Söchtenau – Den Bauantrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage am Nußbaumweg behandelte der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Das geplante Gebäude liegt an einer öffentlichen Straße im Innenbereich. Nach den baurechtlichen Bestimmungen muss sich ein Bauvorhaben nach Art und Maß in die nähere Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein. Grundsätzlich erschienen diese Anforderungen dem Gremium als erfüllt, allerdings liegen bezüglich der Wandhöhe Abweichungen von den umliegenden Gebäuden vor. Die Traufhöhe der bestehenden Häuser liegt zwischen 4,37 und sechs Meter, beim geplanten Bauvorhaben beträgt diese an einer Seite 7,95 Meter. Laut Bürgermeister Bernhard Summerer ergibt sich diese größere Wandhöhe durch das abfallende Gelände und kann eventuell durch Geländeauffüllungen kaschiert werden.
An der oberen Hangseite beträgt die Wandhöhe 7,13 Meter, was rund 30 Zentimeter über der Bebauung des angrenzenden Bebauungsplans liegt. Mit dem Hinweis, dass bei einem späteren Einbau einer zusätzlichen Wohnung mehr Stellplätze nachzuweisen sind, erteilte das Gremium zum Vorhaben mit 11:2 Stimmen das Einvernehmen. böp